Sonder-AfA – Lassen Sie sich jetzt von David Gramzow beraten

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus bietet Bauherren mit der Sonder-AfA eine lukrative Möglichkeit zur Kosteneinsparung. Damit können in den ersten vier Jahren Förderungen in Höhe von 28 Prozent der Baukosten in Anspruch genommen werden. Dafür sind allerdings auch einige Bedingungen zu erfüllen. Wenn Sie sich für die Sonder-AfA interessieren, unterstützt David Gramzow Sie transparent und unkompliziert bei der Nutzung. Rufen Sie jetzt an und lassen Sie sich umfassend beraten.

Die wichtigsten Informationen zur Sonder-AfA im Überblick

Vom 01. August 2019 bis zum 31.12.2021 haben private Investoren die Möglichkeit, über vier Jahre fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung zusätzlich steuerlich geltend zu machen. Die Förderung kann auch dann genutzt werden, wenn neuer Wohnraum in Bestandsgebäuden geschaffen wird – etwa durch Dachgeschossausbau. Auch bei Gewerbeflächen, die in Wohnraum umgenutzt werden, steht sie zur Verfügung. Eine parallele Nutzung der regulären linearen Abschreibung in Höhe von zwei Prozent ist dabei möglich. Dadurch können in den ersten vier Jahren insgesamt 28 Prozent der Kosten steuerlich angesetzt werden.

Voraussetzung ist, dass die Bauanträge zwischen dem 31.08.2018 und dem 01.01.2022 gestellt worden sind. Handelt es sich um einen nicht genehmigungspflichtigen Bau, ist die Bauanzeige ebenfalls in diesem Zeitraum zu stellen.

Hintergründe der Sonder-AfA

Mit der Sonder-AfA verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Bau von bezahlbarem Wohnraum anzuregen. Aus diesem Grund sind die Bau- und Anschaffungskosten auch begrenzt. So soll sichergestellt werden, dass ausschließlich erschwinglicher Wohnraum geschaffen wird. Mit der Abschreibungsmöglichkeit hofft die Bundesregierung darauf, den Bau von bis zu 600.000 Mietwohnungen zu fördern.

Wie die Bundesregierung ausführt, soll die Sonder-AfA bis Ende 2022 rund 410 Millionen Euro kosten. 174 Millionen davon soll der Bund tragen, während die Länder 154 und die Kommunen 82 Millionen übernehmen.

Der Absegnung der Gesetzesnovelle waren langwierige Diskussionen zwischen Bund und Ländern vorangegangen. So hatte der Bundestag die Neuregelung zwar bereits Ende 2018 verabschiedet, jedoch stimmte der Bundesrat ihr erst im Juni 2019 zu. Kritikpunkte waren die vermeintlich unrealistische Begrenzung der Anschaffungs- und Herstellungskosten auf 3.000 Euro pro Quadratmeter und die fehlende Begrenzung der Miethöhe.

Wer kann von der Sonderabschreibung profitieren?

Für eine Beantragung der Sonder-AfA müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Hier alle Anforderungen im Überblick:

  • Die Gebäude oder Wohnungen werden für mindestens 10 Jahre dauerhaft zu Wohnzwecken vermietet. Entsprechend sind die Eigennutzung und die Nutzung als Ferienwohnung ausgeschlossen.
  • Bauantrag bzw. Bauanzeige müssen nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 gestellt werden.
  • Anschaffungs- und Herstellungskosten liegen nicht höher als 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (ausgenommen Grund und Boden). Auf diese Weise will der Gesetzgeber der Subventionierung von Luxuswohnungen vorbeugen.
  • Es gibt eine Deckelung der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung auf 2.000 Euro.
  • Wohnungen bzw. Gebäude befinden sich innerhalb der Grenzen der Europäischen Union.
  • Alle Voraussetzungen der EU zu De-minimis-Beihilfen werden eingehalten.
  • Die Begünstigungen gelten nicht für Grundstücke und Außenanlagen.

Wenn die Bauherren bzw. Eigentümer sich nicht an die Vorgaben halten und eine geförderte Wohnung beispielsweise als Ferienwohnung vermieten, müssen sie die Förderung zurückzahlen.

Gesetzliche Grundlage

Gesetzliche Grundlage der Sonder-AfA ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus, das am 08.08.2019 in Kraft getreten ist und den neuen § 7b Einkommensteuergesetz (EstG) eingeführt hat. Er soll den Neubau von Mietwohnungen für Privatleute und Unternehmen attraktiver machen.

Vereinbart wurde die Sonder-AfA im Koalitionsvertrag 2018 von Union und SPD. Der im Rahmen der Wohnraumoffensive angesiedelte Vorstoß hatte das Ziel, den Bau von 1,5 Millionen neuen Wohnungen anzuregen.

Lassen Sie sich von David Gramzow beraten

Wenn Sie für ein Bauvorhaben eine Sonderabschreibung in Anspruch nehmen wollen, berät David Gramzow Sie gern zu allen Aspekten.