Wir sind Ihre Experten für Denkmalschutzimmobilien in Berlin
David Gramzow
Geschäftsführender Gesellschafter
030 629 32 914
david@david-gramzow.de
Der Berliner Immobilienmarkt weist zahlreiche Besonderheiten auf, die ihn für Käufer von Denkmalimmobilien interessant machen. Zunächst verfügt Berlin trotz der Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg über einen vergleichsweise großen Anteil an Altbauten und Denkmalschutzimmobilien.
Wenn Sie auf der Suche nach einer Immobilie in Berlin oder Brandenburg sind, die nicht nur einzigartigen Charme und Geschichte bietet, sondern auch Steuervorteile bringt, könnte eine Denkmalimmobilie das Richtige für Sie sein. Denkmalschutzimmobilien bieten nicht nur einen einzigartigen Lebensstil, sondern auch verschiedene finanzielle Vorteile wie Steuervorteile und Förderungen..
Beim Kauf und der Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie können Steuervorteile genutzt werden, die die Investition besonders rentabel machen. Zum einen können die Kosten für die Sanierung und Instandhaltung steuerlich abgesetzt werden. Zum anderen gibt es die sogenannte Denkmal-Abschreibung, die es ermöglicht, den Kaufpreis und die Sanierungskosten über 12 Jahre hinweg mit einer erhöhten Abschreibung von 9 Prozent steuerlich geltend zu machen.
Das bedeutet, dass bis zu 90% des Kaufpreises und der Sanierungskosten über die Jahre hinweg abgeschrieben werden können. Die Steuervorteile können somit erheblich sein und eine lohnende Investition in eine Denkmalimmobilie noch attraktiver machen.
Generell konnte man immer sagen, wenn Sie die Immobilie selbst beowhnen wollen, können wir den kompletten Kaufpreis finanzieren. Diese Grundlage hat sich seit dem Jahr 2022 durch die Erhöhung der Zinsen geändert. Für die Berechnung der Bank wird die bisheriege bzw. vorhandene Mietzahlung aus Ihrer Haushaltsrechnung gestrichen und durch die monatliche Rate für die Immobilie durch Zins und Tilgung ersetzt. Dieser Betrag sollte maximal 1/3 des Haushaltsnetto Einkommen darstellen.
Wichtig zu wissen: In diesem Fall ist es für die Bank unerheblich, ob Sie im zweiten Schritt Steuern mit der Denkmalimmobilie sparen. Dieser Effekt interessiert die Bank nicht. Zusätzlich lassen sich in den meisten Fällen KfW-Programme mit dem Kauf einer Denkmalimmobilie kombinieren. Hier können wir gern im persönlichen Gespräch einzeln darauf eingehen. Die Frage, wieviel Immobilie Sie sich generell leisten können, können Sie gern mit unserem Budgetrechern überprüfen.
Wenn Sie die Denkmalimmobilie als Kapitalanalge kaufen wollen, müssen Sie den ganzen Prozess aus einem anderen Blickwinkel betrachten. Für das Finanzamt wollen Sie einen Verlust durch die Denkmal-AfA ausweisen und gleichzeitig soll der Mieter den Kredit abbezahlen. Der eigentliche ,,Trick´´ ist hierbei allerdings eine Kombination aus dem Tilgungsanteil der Finanzierung, der Denkmalschutzabschreibung auf 12 Jahren und dem steuerfreien Verkauf der Immobilie nach einem Zeitraum von 10 Jahren.
Wir kalkulieren im allgemeinen ca. 20% Eigenkapital vom Kaufpreis für die Finanzierung, dadruch wird die monatliche Belastung nicht zu hoch und Sie stehen bei den meisten Banken solvent da. Zusätzlich finanzieren wir die Immobilie solange die Denkmal-AfA läuft, also 12 Jahre.
Das ist ein Unterschied zu anderen Kapitalanlagen, die nach 10 Jahren einfach wieder verkauft werden. Eingie Denkmalimmobilien haben ein Mietpool-Konzept. Auch hier ist nicht jede Bank mit einverstanden und wir müssen den richtigen Finanzierungspartner suchen, der mit alle Umständen arbeiten kann.
Neben den steuerlichen Vorteilen gibt es auch verschiedene Förderprogramme, die den Kauf und die Sanierung von Denkmalimmobilien unterstützen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet hierfür verschiedene Programme an:
KfW-151: Das Programm KfW-151 ist ein zinsgünstiges Darlehen, das bis zu 100% der förderfähigen Kosten abdecken kann, einschließlich der Sanierungskosten. Dabei gibt es einen Tilgungszuschuss von bis zu 27,5%. Die maximale Kreditsumme beträgt 100.000 Euro.
KfW-430: Das Programm KfW-430 ist ein Zuschussprogramm, das energetische Sanierungsmaßnahmen an Denkmalimmobilien fördert. Dabei kann ein Zuschuss von bis zu 30% der förderfähigen Kosten gewährt werden.
Es ist auch möglich, die Programme miteinander zu kombinieren, um die bestmögliche Förderung zu erhalten.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich die Angebote der KfW Bank stetig ändern.
Dann sollten Sie den Kontakt über die Anfragefelder aufnehmen. Wir begleiten Sie im vollen Umfang bei dem Kauf und der Finanzierung Ihrer Denkmalimmobilie in Berlin sowohl als Kapitalanlage als auch zur Eigennutzung. Wir freuen uns auf Sie!
oder rufen Sie direkt an
+49 (0)176 83412806Um die steuerlichen Möglichkeiten in vollem Umfang nutzen zu können, sind Denkmalimmobilien vor allem für Personen mit einer entsprechenden Steuerlast empfehlenswert. Aus Erfahrung können wir sagen, dass vor allem Gutverdiener mit hohem Bruttoeinkommen von einer Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie profitieren. Genaueres lässt sich nach einer detaillierten Wirtschaftlichkeitsprüfung sagen.
Die Abschreibung auf Denkmalimmobilien ist in der steuerlichen Gesetzgebung geregelt. Aktuell gibt es keine Anzeichen dafür, die steuerlichen AfA-Möglichkeiten anzupassen.
Die steuerliche AfA kann nur der Erstkäufer einer denkmalgeschützten Immobilie nutzen. Wenn die Immobilie innerhalb der AfA-Frist verkauft wird, kann der neue Erwerber die Möglichkeiten der Abschreibung nicht nutzen. Es besteht keine Möglichkeit, die AfA weiterzugeben.
Die Vorgaben zur Höhe der Abschreibung befinden sich in § 7 EStG. Demnach können Kapitalanleger 8 Jahre lang 9 Prozent sowie 4 Jahre 7 Prozent auf die Wiederherstellungskosten der Denkmalschutzimmobilie als Sonder-AfA geltend machen. Darüber hinaus ist auch eine Abschreibung auf die denkmalgeschützte Altsubstanz möglich. Dabei können nach § 7 Abs. 4 EStG 2,5 Prozent auf die Altsubstanz als lineare AfA abgeschrieben werden. Auch Eigennutzer können die AfA in Anspruch nehmen. Sie können 10 Jahre 9 Prozent der Sanierungskosten der Denkmalschutzimmobilie gem. § 10f EStG als Abschreibung geltend machen.