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David Gramzow
Geschäftsführender Gesellschafter
030 629 32 914
david@david-gramzow.de
Der Berliner Immobilienmarkt weist zahlreiche Besonderheiten auf, die ihn für Käufer von Denkmalimmobilien interessant machen. Zunächst verfügt Berlin trotz der Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg über einen vergleichsweise großen Anteil an Altbauten und Denkmalschutzimmobilien. Hinzu kommt der durch den anhaltend starken Zuzug steigende Mietwohnungsbedarf, der durch die geplanten Neubauvorhaben nicht gedeckt werden kann. Altbauten und Denkmalimmobilien werden somit langfristig ein zentrales Mittel zur Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum sein. Entsprechend ist zu erwarten, dass sich die gute Mietauslastung bei unterdurchschnittlichem Leerstand auch in Zukunft hält.
David Gramzow unterstützt Sie bei Kauf, Verkauf und Finanzierung von Denkmalimmobilien in Berlin. Wir bieten Immobilienfinanzierung und –vermarktung aus einer Hand an. Somit können wir Ihnen genau mitteilen, wie und ob sich eine Denkmalschutzimmobilie für Sie rechnet. Zusätzlich können wir unseren Eigentümern so ausschließlich finanzierungsgeprüfte Interessanten anbieten. Auf diese Weise reduziert sich die Anzahl der Interessenten deutlich und wir stellen einen diskreten und reibungslosen Vermarktungsablauf sicher. Käufer und Verkäufer profitieren von einer schnellen und transparenten Abwicklung und Finazierungsangebote aus über 400 Banken deutschlandweit.
Ob Sie in Berlin oder Hamburg kaufen spiel für die Finanzierung erst einmal keine Rollte. Viel wichtiger ist die Frage, ob Sie die Immobilie vermieten wollen, also eine Kapitalanlage suchen oder die Immobilie selbst bewohnen möchten.
1. Denkmalimmobilie selbst bewohen (Eigennutzung)
Generell konnte man immer sagen, wenn Sie die Immobilie selbst beowhnen wollen, können wir den kompletten Kaufpreis der Immobilie finanzieren. Diese Grundlage hat sich seit dem Jahr 2022 durch die Erhöhung der Zinsen geändert. Für die Berechnung der Bank wird die Mietzahlung aus der Kalkulation gestrichen und der monatliche Rate für die Immobilie durch Zins und Tilgung ersetzt. Dieser Betrag sollte maximal 1/3 des Haushaltsnetto Einkommen darstellen. Wichtig zu wissen ist in diesem Fall, das es für die Bank unerheblich ist, ob Sie im zweiten Schritt Steuern mit der Denkmalimmobilie sparen können. Dieser Effekt interessiert die Bank nicht. Zusätzlich lassen sich in den meisten Fällen KfW-Programme mit dem Kauf einer Denkmalimmobilie kombinieren. Hier können wir gern im persönlichen Gespräch einzeln darauf eingehen. Die Frage, wieviel Immobilie Sie sich generell leisten können, können Sie gern mit unserem Budgetrechern überprüfen.
2. Denkmalimmobilie vermieten (Kapaitalanlage)
Wenn Sie die Denkmalimmobilie als Kapitalanalge kaufen wollen, müssen Sie den ganzen Prozess aus einem anderen Blickwinkel betrachten. Für das Finanzamt wollen Sie einen Verlust durch die Denkmal-AfA ausweisen und gleichzeitig soll der Mieter den Kredit abbezahlen. Der eigentliche ,,Trick´´ ist hierbei allerdings eine Kombination aus dem Tilgungsanteil der Finanzierung, der Denkmalschutzabschreibung auf 12 Jahren und dem steuerfreien Verkauf der Immobilie nach einem Zeitraum von 10 Jahren. Wir kalkulieren im allgemeinen ca. 20% Eigenkapital vom Kaufpreis für die Finanzierung, dadruch wird die monatliche Belastung nicht zu hoch und Sie stehen bei den meisten Banken dadruch solventer da. Zusätzlich finanzieren wir die Immobilie solange die Denkmal-AfA läuft, also 12 Jahre. Das ist ein Unterschied zu anderen Kapitalanlagen, die nach 10 Jahren einfach wieder verkauft werden. Eingie Denkmalimmobilien haben ein Mietpool-Konzept. Auch hier ist nicht jede Bank mit einverstanden und wir müssen den richtigen Finanzierungspartner suchen, der mit alle Umständen arbeiten kann.
Dann sollten Sie den Kontakt über die Anfragefelder aufnehmen. Wir begleiten Sie im vollen Umfang bei dem Kauf und der Finanzierung Ihrer Denkmalimmobilie in Berlin sowohl als Kapitalanlage als auch zur Eigennutzung. Wir freuen uns auf Sie!
oder rufen Sie direkt an
+49 (0)30 62932914Um die steuerlichen Möglichkeiten in vollem Umfang nutzen zu können, sind Denkmalimmobilien vor allem für Personen mit einer entsprechenden Steuerlast empfehlenswert. Aus Erfahrung können wir sagen, dass vor allem Gutverdiener mit hohem Bruttoeinkommen von einer Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie profitieren. Genaueres lässt sich nach einer detaillierten Wirtschaftlichkeitsprüfung sagen.
Die Abschreibung auf Denkmalimmobilien ist in der steuerlichen Gesetzgebung geregelt. Aktuell gibt es keine Anzeichen dafür, die steuerlichen AfA-Möglichkeiten anzupassen.
Die steuerliche AfA kann nur der Erstkäufer einer denkmalgeschützten Immobilie nutzen. Wenn die Immobilie innerhalb der AfA-Frist verkauft wird, kann der neue Erwerber die Möglichkeiten der Abschreibung nicht nutzen. Es besteht keine Möglichkeit, die AfA weiterzugeben.
Die Vorgaben zur Höhe der Abschreibung befinden sich in § 7 EStG. Demnach können Kapitalanleger 8 Jahre lang 9 Prozent sowie 4 Jahre 7 Prozent auf die Wiederherstellungskosten der Denkmalschutzimmobilie als Sonder-AfA geltend machen. Darüber hinaus ist auch eine Abschreibung auf die denkmalgeschützte Altsubstanz möglich. Dabei können nach § 7 Abs. 4 EStG 2,5 Prozent auf die Altsubstanz als lineare AfA abgeschrieben werden. Auch Eigennutzer können die AfA in Anspruch nehmen. Sie können 10 Jahre 9 Prozent der Sanierungskosten der Denkmalschutzimmobilie gem. § 10f EStG als Abschreibung geltend machen.