Die ursprünglich einmal vorgesehene Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen ist vom Tisch. Diese können auch nach dem 1. Januar 2024 weiterbetrieben und auch repariert werden, wenn sie ausfallen.

Generell aber gilt: Wer nach diesem Stichtag eine Heizung einbauen lässt, der muss dafür sorgen, dass diese mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Das gilt für Neubauten ebenso wie für ältere Häuser.

Rückblick zum Verbot von Gas und Öl Heizungen:

Die Bundesregierung wollte eine neue Heizungsverordnung auf den Weg bringen, die das Ende von Gas- und Ölheizungen einläuten könnte. Die neue Verordnung sollte dazu beitragen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und den Klimawandel zu bekämpfen.

Doch was bedeutet das für Hausbesitzer und Mieter? In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die neue Verordnung, die Auswirkungen und die jeweiligen Ausnahmen.

Die neue Heizungsverordnung, die im Frühjahr 2021 verabschiedet wurde, soll dazu beitragen, den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor bis 2050 um 80 bis 95 Prozent zu senken. Hierfür sind verschiedene Maßnahmen geplant, darunter:

Keine neuen Gas,- oder Ölheizungen mehr. Aber ab wann?

Geplant war, dass ab 2026 keine neuen Ölheizungen mehr eingebaut werden dürfen. Dieser Vorschlag wurde soweit entschärft, denn wer beim Heizen rein mit Öl und Gas bleiben will, könnte auf die Idee kommen, sich vor dem 1. Januar kommenden Jahres noch schnell einen neuen Brenner einbauen zu lassen.

Das ist nach dem Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes möglich. Aber: Der steigende CO2-Preis im Gebäudebereich dürfte das Heizen nur mit fossilen Brennstoffen schnell sehr teuer machen. Und: Am 31. Dezember 2044 ist mit dem Heizen ausschließlich mit Öl und Gas ohnehin definitiv Schluss.

Welche Ausnahmeregeln beim Verbot von Gas Heizung gibt es zusätzlich?

Die Ampel-Koalition hat festgelegt, dass für Eigentümer, die über 80 Jahre alt sind, die Pflicht zum Umstellen auf Erneuerbare entfällt. Geht ihre bisherig Öl- oder Gasheizung kaputt, kann sie durch eine ebensolche ersetzt werden.

Aber: Wird das Haus vererbt oder verkauft, greift das neue Recht – allerdings auch mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren. Härtefallregelungen gibt es auch für einkommensschwache Haushalte.

Welche erneuerbaren Engerien gibt es als Ergänzung zu meiner Gas-Heizung?

Wer jetzt noch eine neue Gasheizung einbauen lässt, muss damit rechnen, dass eine Ergänzung durch erneuerbare Energien eine Verpflichtung wirf. Investitionen in erneuerbare Energien sind daher langfristig sinnvoller und können zu Einsparungen bei den Heizkosten führen. Aber welche Möglichkeiten gibt es hierfür?

Wärmepumpen als Ergänzung zur Gasheizung:

In diesem Fall nutzen Sie die Wärme aus der Umgebungsluft oder dem Erdreich, um das Haus zu heizen. Wärmepumpen sind zwar teurer in der Anschaffung, dafür aber langfristig günstiger im Betrieb.

Solarthermie als Ergänzung zur Gasheizung:

Solarthermie nutzt die Energie der Sonne, um Wasser zu erhitzen. Das erhitzte Wasser kann dann zur Heizung und zur Warmwasserbereitung genutzt werden. Auch hier ist die Anschaffung teurer als bei Gas- und Ölheizungen, dafür aber langfristig günstiger im Betrieb.

Bis-Gas als Ergänzung zur Gasheizung:

Bio-Gas wird aus organischen Abfällen und Reststoffen gewonnen. Im Gegensatz zu fossilem Gas, das zu einem großen Teil importiert werden muss, ist Biogas eine regionale und erneuerbare Energiequelle. Allerdings ist die Verfügbarkeit noch begrenzt und der Preis oft höher als bei fossilem Gas.

Holzpellet-Heizung als Ergänzung zur Gasheizung:

Eine Holzpellet-Heizung kann eine gute Alternative zur Gasheizung darstellen, insbesondere wenn man auf erneuerbare Energien setzen möchte. Die Holzpellets bestehen aus gepressten Holzspänen und sind CO2-neutral, da bei ihrer Verbrennung nur so viel CO2 freigesetzt wird, wie das Holz zuvor während seines Wachstums aufgenommen hat.

Allerdings gibt es auch einige Nachteile, die bei einer Holzpellet-Heizung beachtet werden müssen. Zum einen sind die Anschaffungskosten höher als bei einer Gasheizung, zum anderen benötigt die Heizung Platz für den Pelletvorrat sowie für den Kessel. Zudem kann es bei der Lieferung der Pellets zu Engpässen kommen, da die Nachfrage nach erneuerbaren Energien stetig steigt.

Welche Förderung für den Umbau der Gasheizung gibt es?

Die Ampel-Regierung verspricht zwar, das Umstellen auf klimafreundliches Heizen finanziell zu unterstützen, um niemanden zu überfordern und um Anreize für ein freiwilliges Umrüsten zu setzen.

Die Details, insbesondere die Höhe der Förderung, sind aber noch nicht bekannt. Aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums heißt es, es werde eine Art Abwrackprämie für alte Heizungsanlagen geben, die nach dem Alter der auszutauschenden Anlagen gestaffelt ist.

Eine Förderung von ca. 2 Mrd. wird akteull besprochen. Wir empfehlen hier die akteullen Kfw-Programme genau zu betrachten. Zusätzlich gibt es einige Bausparverträge, die für Sanierungen und Moderniserung perfekt geeignet sind. Gern können wir Sie hier umfassend beraten.

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