Magazin zum Immobilienmarkt

Neuerungen 2022: Was ändert sich im neuen Jahr?

Mit dem neuen Jahr 2022 kommt es auch in der Immobilienbranche wieder zu grundlegenden Neuerungen für Eigentümer, Käufer und Mieter. An dieser Stelle möchten wir einen kleinen, kompakten Überblick geben, auf welche Änderungen Sie sich einstellen müssen.

Förderungen für das Effizienzhaus 55 laufen aus

Bauherren, die bei ihrem Neubau einen KfW-Effizienzhausstandard 55 erreichen, konnten bislang von der KfW-Bank eine Förderung beantragen. Diese Förderung läuft zum Ende des Jahres aus. Anträge können nur noch bis zum 31.12.2022 gestellt werden. Wer im Anschluss eine KfW-Förderung für sein Effizienzhaus beantragen möchte, muss den Effizienzhausstandard 40 erreichen.

Neue Förderungen sind in Planung

In Planung ist derweil ein Förderprogramm für den Wohnungsneubau, bei dem die Förderung nach der Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche gemessen werden soll. Zudem soll die Bestandssanierung noch stärker gefördert werden. Angekündigt wurde im Koalitionsvertrag darüber hinaus die private Starkregen- und Hochwasservorsorge.

Der Zensus 2022 steht in den Startlöchern

Im Jahr 2022 müssen Eigentümer und Verwalter wieder Angaben zu ihrem Gebäude- und Wohnungsbestand machen. Dabei müssen auch Daten über die Mieter weitergeleitet werden.

Planungen für die Veränderung der Grunderwerbssteuer für Selbstnutzer

Um noch mehr Anreize für Wohnungseigentum zu schaffen, planen einige Bundesländer Freibeträge bei der Grunderwerbssteuer einzurichten. Da diese Steuer mit bis zu 6,5% des Kaufpreises den größten Anteil der Hausnebenkosten ausmacht, könnte diese Regelung für viele Immobilienkäufer interessant werden. Jedes Bundesland legt dafür eigene Regelungen fest.

Reform der Grundsteuer: Eigentümer müssen schon jetzt Angaben machen

Im Januar 2025 tritt eine neue Grundsteuer in Kraft. Bereits in diesem Jahr müssen Grundstückseigentümer zwischen dem 01. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine entsprechende Steuererklärung abgeben. Die Informationen werden via ELSTER übermittelt.

Einheitliche Vorgaben für den Mietspiegel

Am 01. Juli 2022 tritt eine Reform des Mietspiegelrechts in Kraft. Die Berechnung der Mietpreishöhe muss hier nach einheitlichen Regeln erfolgen, so dass die Angabe der ortsüblichen Vergleichsmiete rechtssicher und fundiert ist. Zudem plant die Bundesregierung die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 in Regionen, in denen der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist.

EEG Umlage sinkt auf den niedrigsten Stand

Im Januar ist die EEG-Umlage von 6,5 Cent pro Kilowattstunde auf 3,723 Cent gesunken und erreicht damit den niedrigsten Stand seit 10 Jahren. Diese Einsparung wird sich aber nicht positiv auf die Stromkosten auswirken, da der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wie Erdöl und Gas parallel dazu von 25 auf 30 Euro gestiegen ist.

Neue ImmoWertV tritt in Kraft

Die Novellierung der Immobilienwertermittlungsverordnung wurde bereits 2021 beschlossen und tritt ab dem 01. Januar 2022 in Kraft. Damit werden die Ermittlung der Bodenrichtwerte und andere Faktoren der Wertermittlung bundeseinheitlich geregelt.

Höhere Abschreibungen für Neubauten

Bislang konnten Bauherren zwei Jahre lang von Abschreibungen für Neubauten in Höhe von 2% profitieren. Um weitere steuerliche Vorteile für Bauherren zu schaffen, soll die Abschreibungsmöglichkeit von 2 auf 3% erhöht werden.

Keine Umlagefähigkeit des TV-Anschlusses mehr

Bereits im Dezember 2021 ist das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft getreten. Seitdem ist die Umlagefähigkeit des TV-Anschlusses über die Nebenkostenabrechnung abgeschafft.

Neue Pflichtangaben für die Heizkostenverordnung

Seit Dezember 2021 gibt es eine Neuerung für die Heizkostenverordnung. Eigentümer, in deren Immobilien fernablesbare Messgeräte installiert wurden, haben nun eine umfassende Mitteilungs- und Informationspflicht.

Start der Solarpflicht in den ersten Bundesländern

Bereits im vergangenen Jahr wurden gesetzliche Vorgaben für die Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen für Neubauten und bei sehr umfangreichen Dachsanierungen beschlossen. In Baden-Württemberg ist diese Pflicht am 01. Januar 2022 in Kraft getreten. 2023 folgen die Bundesländer Hamburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Bauen

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind in nahezu allen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen zu spüren; so auch in der Bau- und in der Immobilienbranche. Die Baukosten sind rasant gestiegen, die Lieferung von Materialien wurde erschwert und infolgedessen kam es zu teils erheblichen Verzögerungen auf dem Bau. Im August 2021 meldete das Statistische Bundesamt mit 12,6% den größten Baukostenanstieg seit 1970.