Ratgeber · Steuer beim Wohnungsverkauf · Stand 2026

Wohnung verkaufen in Berlin 2026: Welche Steuern will das Finanzamt haben?Spekulationssteuer vermeiden, Eigennutzung nachweisen, legal sparen

Beim Wohnungsverkauf in Berlin entscheidet das Steuerrecht oft über fünfstellige Beträge — und nicht der Verkaufspreis. Wer die 10-Jahres-Frist, die Eigennutzungs-Regel und die richtigen Werbungskosten kennt, behält bei einer durchschnittlichen Berliner Eigentumswohnung schnell 30.000 bis 60.000 Euro mehr in der Tasche. Dieser Ratgeber zeigt mit aktuellem Steuerrecht (Tarif 2026), interaktivem Rechner und Berliner Beispielzahlen, wann Sie steuerfrei verkaufen, wann nicht — und wie Sie die Spekulationssteuer auf ein Minimum reduzieren.

10
Jahre Spekulationsfrist
42%
Spitzensteuersatz 2026
9%
Kirchensteuer Berlin
15%
Grenze anschaffungsnahe Kosten

Welche Steuern fallen beim Wohnungsverkauf in Berlin überhaupt an?

Verkäufer in Berlin müssen drei Steuerarten klar voneinander trennen, weil sie immer wieder verwechselt werden. Die Grunderwerbsteuer zahlt ausschließlich der Käufer — in Berlin sind das 6,0 Prozent des Kaufpreises. Mit Ihrer eigenen Steuererklärung als Verkäufer hat sie nichts zu tun. Die Spekulationssteuer dagegen fällt nur an, wenn Sie innerhalb der zehnjährigen Haltefrist verkaufen und keine der gesetzlichen Ausnahmen greift. Sie ist keine eigene Steuerart, sondern die ganz normale Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG. Drittens kann bei mehreren Verkäufen in kurzer Folge zusätzlich Gewerbesteuer ins Spiel kommen — Stichwort 3-Objekt-Grenze. Darauf gehen wir weiter unten ein.

Kernregel

Spekulationssteuer entsteht nur, wenn drei Bedingungen zusammenkommen: privater Verkauf, Haltedauer unter 10 Jahren und tatsächlicher Gewinn. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist der Verkauf steuerfrei.

Spekulationssteuer für Ihre Berliner Wohnung berechnen

Bevor Sie sich tiefer in die Regeln einlesen, sehen Sie hier in 30 Sekunden, wie hoch Ihre Steuerlast tatsächlich ausfällt. Der Rechner berücksichtigt Anschaffungs- und Verkaufskosten, die bisherige Abschreibung (AfA), Ihren persönlichen Steuersatz sowie die beiden zentralen Steuerbefreiungs-Tatbestände.

Spekulationssteuer-Rechner
Berlin · Einkommensteuer-Tarif 2026
Voraussichtliche Steuerlast
0 €
Netto-Erlös nach Steuer
0 €
Veräußerungsgewinn
0 €
Steuerpflichtig?
Anschaffungskosten ges.
0 €
Status
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Vereinfachte Schätzung auf Basis § 23 EStG und Einkommensteuer-Tarif 2026. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind nicht eingerechnet. Dies ist keine Steuerberatung und ersetzt nicht die Beratung durch einen Steuerberater.

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Datengrundlage: Einkommensteuergesetz (EStG) §§ 22, 23 in der Fassung 2026, BMF-Schreiben zum gewerblichen Grundstückshandel, Tarifeckwerte 2026 (Bundesfinanzministerium), Gutachterausschuss Berlin, JLL Wohnungsmarktreport Berlin 2026, ImmoScout24 Preisatlas. Keine steuerliche Einzelfallberatung.


Die 10-Jahres-Frist: Wann der Wohnungsverkauf in Berlin steuerfrei ist

Die wichtigste Regel zuerst: Wer seine Eigentumswohnung in Berlin länger als zehn Jahre in seinem Privatvermögen gehalten hat, verkauft sie steuerfrei — unabhängig davon, ob die Wohnung in dieser Zeit vermietet war, leer stand oder selbst bewohnt wurde. So steht es in § 23 Absatz 1 Nr. 1 EStG. Maßgeblich ist nicht das Datum der Schlüsselübergabe oder der Kaufpreiszahlung, sondern das Datum der notariellen Beurkundung — sowohl beim damaligen Kauf als auch beim heutigen Verkauf.

In der Praxis lohnt es sich daher regelmäßig, einen geplanten Verkauf um wenige Wochen oder Monate zu verschieben, wenn die Frist knapp ist. Bei einem Berliner Median-Veräußerungsgewinn von 80.000 bis 150.000 Euro entscheidet ein einziger Notartermin häufig über eine Steuerersparnis im fünfstelligen Bereich.

KonstellationHaltedauerSpekulationssteuer?
Vermietet, dann Verkauf9 Jahre 11 MonateJa, voll steuerpflichtig
Vermietet, dann Verkauf10 Jahre + 1 TagNein, steuerfrei
Leerstand, dann Verkauf5 JahreJa, voll steuerpflichtig
Selbst bewohnt im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren3 KalenderjahreNein, steuerfrei (Eigennutzung)

Praxistipp: Bewahren Sie Ihren damaligen Kaufvertrag mit Beurkundungsdatum sicher auf. Der Stichtag entscheidet zwischen voller Steuerpflicht und vollständiger Steuerfreiheit.

Eigennutzung als Ausnahme: Steuerfrei auch unter 10 Jahren

Die zweite Steuerbefreiung greift bei Eigennutzung — und sie wird in der Beratungspraxis häufig falsch erklärt. Die korrekte gesetzliche Formulierung in § 23 Absatz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG lautet: Steuerfrei ist der Verkauf, wenn die Wohnung im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Das bedeutet ausdrücklich nicht drei volle Kalenderjahre. Es genügen drei zusammenhängende Kalenderjahre — selbst wenn Sie in zwei davon nur wenige Tage selbst bewohnt haben.

Häufiger Irrtum: Manche Quellen schreiben „mindestens drei Jahre Eigennutzung". Das ist ungenau. Der Bundesfinanzhof (BFH IX R 2/21) hat bestätigt: Eigennutzung im Verkaufsjahr und in den zwei vorangegangenen Kalenderjahren reicht — auch wenn die Nutzung im ersten und letzten Jahr nur kurz war.

Praktisch bedeutet das: Wer Ende Dezember 2023 in seine vermietete Wohnung einzieht, sie 2024 voll selbst nutzt und Anfang Januar 2025 verkauft, erfüllt die Eigennutzungs-Regel — obwohl die tatsächliche Wohnzeit nur etwa ein Jahr und ein paar Tage betrug. Eine Zweitwohnung oder selbst genutzte Ferienwohnung kann ebenfalls befreit sein, sofern sie nicht zwischenzeitlich vermietet war (BFH IX R 37/16). Eine Anmeldung mit Erstwohnsitz ist nicht zwingend erforderlich, in der Praxis aber das stärkste Beweismittel gegenüber dem Finanzamt.

Vermietete Wohnung in Berlin verkaufen: Wann die Spekulationssteuer voll zugreift

Bei einer durchgängig vermieteten Wohnung gibt es nur einen Weg zur Steuerfreiheit: die 10-Jahres-Frist abwarten. Verkaufen Sie früher, ist der gesamte Veräußerungsgewinn voll steuerpflichtig. Bei einer typischen Berliner Eigentumswohnung mit 70 m², die 2018 für 320.000 Euro gekauft und 2026 für 480.000 Euro verkauft wird, kann die Steuerlast leicht 35.000 bis 50.000 Euro betragen.

Was viele Verkäufer übersehen: Die in den Vermietungsjahren steuerlich geltend gemachte Abschreibung (AfA) erhöht den steuerpflichtigen Gewinn beim Verkauf. Die AfA reduziert nämlich rückwirkend die Anschaffungskosten in der Gewinnermittlung. Wer also acht Jahre lang 2 Prozent jährlich auf einen Gebäudeanteil von 250.000 Euro abgeschrieben hat, addiert 40.000 Euro AfA zurück — und versteuert sie zum persönlichen Einkommensteuersatz nach.

Mehr zu Strategie, Mieterrechten und Preisabschlag bei vermietetem Verkauf finden Sie im Ratgeber „Vermietete Wohnung verkaufen Berlin" →

Welche Kosten sind beim Wohnungsverkauf steuerlich absetzbar?

Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn ist nicht einfach Verkaufspreis minus Kaufpreis. Eine ganze Reihe von Posten reduziert die Bemessungsgrundlage — und zwar deutlich. In der Berliner Praxis bewegen sich die abzugsfähigen Kosten typischerweise zwischen 25.000 und 45.000 Euro je Verkauf, was bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent eine direkte Steuerersparnis von 10.000 bis 19.000 Euro bedeutet.

PositionTypische Höhe BerlinWirkung
Maklerprovision (Verkäuferanteil bei Doppelprovision)3,57 % inkl. MwSt.mindernd
Notar Grundbuch-Löschung (Grundschuld)0,2–0,4 % des Verkaufspreisesmindernd
Energieausweis80–500 €mindernd
Inserate, Exposé, Fotografie200–2.000 €mindernd
Bisherige AfA (bei Vermietung)2 % p.a. auf Gebäudeanteilerhöhend
Modernisierung > 3 Jahre nach Kaufvariabelmindernd
Anschaffungsnahe Herstellungskostensiehe 15-%-Regel untennur über AfA

Wichtig ist die saubere Dokumentation: Belege, Rechnungen, Verträge und vor allem Maklerabrechnungen sollten Sie unbedingt aufbewahren. Das Finanzamt verlangt nicht nur Beträge, sondern auch den eindeutigen Bezug zum Verkauf. Eine pauschale Behauptung „ich hatte etwa 20.000 Euro Verkaufskosten" wird regelmäßig zurückgewiesen.

Wie hoch ist die Steuer? Einkommensteuersatz 2026, Soli und Kirchensteuer in Berlin

Die Spekulationssteuer ist kein eigener Steuersatz. Der Veräußerungsgewinn wird Ihrem übrigen zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und dann nach dem normalen Einkommensteuer-Tarif besteuert. Für 2026 gelten folgende Eckwerte:

TarifzoneZu versteuerndes Einkommen (Ledige)Grenzsteuersatz
Grundfreibetragbis 12.096 €0 %
Progressionszone I12.097 € – 17.430 €14 – 24 %
Progressionszone II17.431 € – 68.480 €24 – 42 %
Spitzensteuersatz68.481 € – 277.825 €42 %
Reichensteuerab 277.826 €45 %

Hinzu kommen in Berlin zwei weitere Belastungen, die in vielen Online-Rechnern fehlen: Der Solidaritätszuschlag fällt 2026 erst ab einer festgesetzten Einkommensteuer von 20.350 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 Euro (Zusammenveranlagung) an. Wer mit einem Veräußerungsgewinn in die Spitzensteuer-Zone springt, überschreitet diese Grenze regelmäßig. Die Kirchensteuer beträgt in Berlin 9 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer, sofern Sie konfessionell gebunden sind. Bei 30.000 Euro Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn ergibt das zusätzlich 2.700 Euro Kirchensteuer.

Die effektive Steuerlast auf den Veräußerungsgewinn liegt in der Berliner Beratungspraxis bei den meisten Mandanten zwischen 22 und 32 Prozent. Wer die Spitzensteuer voll trifft und kirchensteuerpflichtig ist, landet auch schnell bei 38 bis 40 Prozent. Ohne sorgfältige Werbungskostenliste verschenkt man hier viel Geld.

David Gramzow, Immobilienmakler & Baufinanzierungsberater Berlin

Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Die 15-Prozent-Falle nach dem Kauf

Ein Spezialthema, das in den meisten Ratgebern fehlt, aber Berliner Eigentümer regelmäßig kalt erwischt: § 6 Absatz 1 Nr. 1a EStG. Wer in den ersten drei Jahren nach dem Kauf seiner Wohnung mehr als 15 Prozent des Gebäudeanteils der Anschaffungskosten in Modernisierungen steckt, kann diese Kosten nicht sofort als Werbungskosten absetzen. Sie gelten als „anschaffungsnahe Herstellungskosten" und müssen über die Restnutzungsdauer abgeschrieben werden — meist über 50 Jahre.

Berlin-Beispiel: Eine Wohnung wird 2024 für 420.000 Euro gekauft, davon 300.000 Euro Gebäudeanteil. Die 15-Prozent-Grenze liegt bei 45.000 Euro. Wer in den drei Folgejahren Bad, Küche und Fenster für 60.000 Euro saniert, überschreitet die Grenze. Folge: Statt 60.000 Euro sofort steuerlich zu mindern, müssen die Kosten über Jahrzehnte verteilt werden. Beim Verkauf vor Ablauf der 10-Jahres-Frist wirkt das stark erhöhend auf den steuerpflichtigen Gewinn.

Die saubere Lösung: Renovierungsbudgets entweder unter 15 Prozent halten, bewusst in das vierte Jahr nach Kauf schieben, oder die Modernisierung als reine Schönheitsreparatur einstufen lassen, sofern sie nicht den Standard wesentlich hebt. Der Bundesfinanzhof prüft hier streng.

Erbschaft und Schenkung: Wann die Haltefrist des Vorbesitzers gilt

Wer eine Wohnung in Berlin erbt oder geschenkt bekommt, übernimmt die steuerliche Haltefrist des Vorbesitzers. Hatte Ihre Mutter die Wohnung 2008 gekauft und Sie erben sie 2026, beginnt die 10-Jahres-Frist nicht neu. Sie können also sofort steuerfrei verkaufen, weil die Frist im Jahr 2018 abgelaufen ist. Hatte der Erblasser die Wohnung dagegen erst 2020 gekauft, übernehmen Sie die Restfrist von vier Jahren — innerhalb derer ein Verkauf voll spekulationssteuerpflichtig wäre.

Für die Steuerbefreiung über Eigennutzung gilt eine wichtige Besonderheit: Auch die Eigennutzung durch den Erblasser wird angerechnet, sofern sie unmittelbar vor dem Erbfall bestand. Wer also eine Wohnung erbt, die der Erblasser bis zu seinem Tod selbst bewohnt hat, kann unter Umständen sofort steuerfrei verkaufen — selbst innerhalb der 10-Jahres-Frist.

Wichtig: Die Erbschaftsteuer ist eine separate Steuer mit eigenen Freibeträgen (400.000 Euro je Kind) und greift unabhängig von der Spekulationssteuer. Ein Verkauf nach einer Erbschaft kann also gleichzeitig erbschaftsteuerpflichtig und einkommensteuerfrei sein.

Die 3-Objekt-Grenze: Ab wann das Finanzamt gewerblichen Grundstückshandel sieht

Wer in Berlin mehrere Wohnungen besitzt und sie nacheinander verkauft, sollte die 3-Objekt-Grenze unbedingt kennen. Verkaufen Sie mehr als drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren, stuft das Finanzamt Ihre Tätigkeit regelmäßig als gewerblichen Grundstückshandel ein — mit weitreichenden Folgen.

Statt Spekulationssteuer nach § 23 EStG werden die Gewinne aller verkauften Objekte rückwirkend zu gewerblichen Einkünften umqualifiziert. Es entfallen sämtliche Steuerbefreiungen — auch die 10-Jahres-Frist und die Eigennutzungsregel. Zusätzlich fällt Gewerbesteuer an (in Berlin: Hebesatz 410 %, also rund 14,4 % effektiv auf den Gewerbeertrag, teils mit Anrechnung auf die Einkommensteuer). Und es droht die Umsatzsteuerpflicht.

Wichtig: Auch geerbte oder geschenkte Objekte zählen mit, wenn Sie sie zeitnah verkaufen. Die Grenze ist nicht starr — bei Anzeichen für planmäßiges Vorgehen (Kauf mit Verkaufsabsicht, kurzfristige Modernisierung mit Wiederverkauf) kann das Finanzamt auch bei zwei Verkäufen einen Gewerbebetrieb annehmen.

Wenn Sie in Berlin Eigentümer mehrerer Wohnungen sind und Verkäufe planen, sprechen Sie vor dem ersten Notartermin mit einem Steuerberater. Ein gestreckter Verkaufsplan über mehr als fünf Jahre oder eine GmbH-Struktur können erhebliche Steuerersparnisse bringen — sind aber individuell zu prüfen.

Spekulationssteuer in der Steuererklärung: Anlage SO richtig ausfüllen

Ein steuerpflichtiger Wohnungsverkauf wird in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) der Einkommensteuererklärung deklariert. Das Finanzamt erfährt vom Verkauf in den meisten Fällen automatisch — Notare sind nach § 18 GrEStG zur Mitteilung verpflichtet. Wer den Vorgang in seiner Steuererklärung nicht angibt, riskiert ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

1

Anlage SO im Formular auswählen

In der Einkommensteuererklärung des Verkaufsjahres die Anlage SO ergänzen — bei Elster oder Steuersoftware ist sie meist optional anzuhaken.

2

Anschaffungs- und Veräußerungsdaten eintragen

Beurkundungsdatum Kauf, Beurkundungsdatum Verkauf, Anschaffungskosten (Kaufpreis plus Kaufnebenkosten), Veräußerungspreis.

3

Werbungskosten vollständig auflisten

Maklerprovision, Notar-Löschungskosten, Energieausweis, Vermarktungskosten, sonstige unmittelbare Verkaufskosten — mit Belegen im Anhang.

4

AfA-Rückrechnung bei vermieteten Objekten

Summe der bisher in der Anlage V geltend gemachten Abschreibungen ermitteln und auf der Anlage SO zu den Anschaffungskosten gegenrechnen (= mindert die Anschaffungskosten, erhöht den Gewinn).

5

Befreiungsgrund klar dokumentieren

Bei Steuerfreiheit unbedingt den Grund angeben: 10-Jahres-Frist abgelaufen oder Eigennutzung im Verkaufsjahr und in den zwei Vorjahren. Idealerweise mit Meldebescheinigung als Anlage.

Fünf typische Fehler, die Berliner Verkäufer Steuergeld kosten

1

Verkauf wenige Tage vor Ende der 10-Jahres-Frist

Der häufigste Fehler überhaupt. Bei einem Veräußerungsgewinn von 120.000 Euro und 35 Prozent effektiver Steuerlast geht es um 42.000 Euro — vermeidbar durch Verschiebung des Notartermins um wenige Wochen.

2

Eigennutzung nicht oder schlecht dokumentiert

Ohne Meldebescheinigung, Verbrauchsabrechnungen oder andere Beweismittel erkennt das Finanzamt die Eigennutzung im Zweifel nicht an. Schon vor dem Einzug Belege sammeln.

3

Modernisierung in den ersten drei Jahren

Wer kurz nach dem Kauf umfangreich saniert, läuft in die 15-Prozent-Falle. Bei vermieteten Objekten geht der sofortige Werbungskosten-Abzug verloren und der spätere Verkaufsgewinn steigt.

4

Werbungskosten nicht vollständig angesetzt

Maklerprovision, Notar-Löschungskosten, Inserate, Fotografie, Home-Staging, Reisekosten — alles, was unmittelbar dem Verkauf dient, mindert den Gewinn. Belege gehören in die Steuererklärung.

5

Mehrere Verkäufe ohne Beachtung der 3-Objekt-Grenze

Wer in fünf Jahren mehr als drei Wohnungen verkauft, riskiert die Umqualifizierung in gewerblichen Grundstückshandel. Bei mehreren geplanten Verkäufen frühzeitig mit Steuerberater abstimmen.


FAQ: Häufige Fragen zur Spekulationssteuer beim Wohnungsverkauf

Muss ich beim Wohnungsverkauf in Berlin immer Steuern zahlen?
+

Nein. Bei einer Haltedauer von mehr als 10 Jahren oder bei Eigennutzung im Verkaufsjahr und in den beiden Vorjahren ist der Verkauf vollständig steuerfrei. Auch bei einem Verkauf ohne Gewinn (z. B. mit Verlust) fällt keine Spekulationssteuer an.

Was zählt als Eigennutzung im Sinne der Spekulationssteuer?
+

Eigennutzung bedeutet die tatsächliche Nutzung als eigene Wohnung — entweder durch Sie selbst oder durch ein kindergeldberechtigtes Kind. Eine Anmeldung mit Erstwohnsitz ist nicht zwingend erforderlich, aber das stärkste Beweismittel. Vermietung an Verwandte oder Mitbewohner zählt nicht als Eigennutzung.

Wann beginnt die 10-Jahres-Frist genau?
+

Maßgeblich ist das Datum der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags — nicht das Datum der Kaufpreiszahlung, der Schlüsselübergabe oder der Grundbucheintragung. Dasselbe gilt für den späteren Verkaufsvertrag. Zwischen beiden Beurkundungsdaten müssen mehr als 10 Jahre liegen.

Welche Kosten kann ich beim Wohnungsverkauf steuerlich absetzen?
+

Maklerprovision (Verkäuferanteil), Notar-Löschungskosten der Grundschuld, Energieausweis, Inserate, professionelle Fotografie, Exposé, Home-Staging und sonstige direkt mit dem Verkauf verbundene Kosten. Diese mindern den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn.

Was passiert steuerlich, wenn ich die Wohnung geerbt habe?
+

Sie übernehmen die Haltefrist des Erblassers. Hat der Erblasser die Wohnung mehr als 10 Jahre gehalten oder unmittelbar vor seinem Tod selbst bewohnt, können Sie sofort steuerfrei verkaufen. Die Erbschaftsteuer ist eine separate Steuer und davon unabhängig.

Brauche ich für die Spekulationssteuer einen Steuerberater?
+

Bei eindeutiger Steuerfreiheit (klare 10-Jahres-Frist, dokumentierte Eigennutzung) ist eine eigenständige Bearbeitung in der Steuererklärung möglich. Bei Mischfällen, mehreren Objekten, AfA-Rückrechnung oder geplanten Renovierungen empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater — die Ersparnis übersteigt die Beratungskosten in der Regel deutlich.

Wie wird die Spekulationssteuer in der Steuererklärung angegeben?
+

Über die Anlage SO (Sonstige Einkünfte) der Einkommensteuererklärung im Verkaufsjahr. Anschaffungs- und Veräußerungsdaten, Werbungskosten und gegebenenfalls AfA-Summen werden eingetragen. Der ermittelte Gewinn wird Ihrem zu versteuernden Einkommen zugerechnet.

Kann das Finanzamt meinen Verkauf als gewerblich einstufen?
+

Ja, bei mehr als drei Verkäufen innerhalb von fünf Jahren spricht man von der 3-Objekt-Grenze. In diesem Fall werden alle Verkaufsgewinne als gewerbliche Einkünfte versteuert, zusätzlich kann Gewerbesteuer anfallen. Steuerbefreiungen wie die 10-Jahres-Frist entfallen rückwirkend.


Fazit: Steuerlich optimal verkaufen in Berlin

Die Spekulationssteuer beim Wohnungsverkauf in Berlin ist kein Schicksal, sondern ein planbares Risiko. Die drei Hebel mit der größten Wirkung sind: Timing der 10-Jahres-Frist, saubere Dokumentation der Eigennutzung und vollständiger Ansatz der Werbungskosten. Wer diese drei Punkte konsequent umsetzt, behält bei einer durchschnittlichen Berliner Eigentumswohnung typischerweise zwischen 30.000 und 60.000 Euro zusätzlich im Vergleich zu einem unbedachten Verkauf. Bei vermieteten Objekten lohnt sich vor jedem Verkauf eine kurze steuerliche Vorprüfung — nicht zuletzt wegen der oft unterschätzten AfA-Rückrechnung und der 15-Prozent-Falle bei anschaffungsnahen Modernisierungen. Eine professionelle Verkaufsplanung beginnt nicht beim Inserat, sondern bei der Steueranalyse.

Verkauf steuerlich richtig aufsetzen

Vor dem ersten Inserat klären wir gemeinsam Ihre Steuerlage, optimale Timings und alle absetzbaren Kosten. Persönlich, mit Berliner Marktdaten und Erfahrung aus Hunderten Verkäufen.

DG

David Gramzow

Immobilienmakler & Baufinanzierungsberater Berlin

Spezialist für Wohnungs- und Hausverkäufe in Berlin mit Sitz am Leipziger Platz. Pressestimmen u.a. in Berliner Morgenpost, Immobilien Zeitung und Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. Datenbasierte Beratung von der ersten Wertermittlung bis zum Notartermin.

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