Wir sind Ihre Experten für Denkmalschutzimmobilien in Berlin.
David Gramzow
Geschäftsführender Gesellschafter
030 629 32 914
david@david-gramzow.de
Denkmalimmobilien in Berlin und Umgebung sind mehr als charmanter Altbau: Sie kombinieren kulturellen Mehrwert mit steuerlicher Attraktivität und langfristiger Wertstabilität.
🏛️ 1. Steuerliche Abschreibung (AfA)
Nach § 7i EStG können Kapitalanleger die Sanierungskosten acht Jahre lang mit 9 % und weitere vier Jahre mit 7 % abschreiben – somit insgesamt 100 % über zwölf Jahre.
Eigennutzer profitieren analog über zehn Jahre mit 9 % Abschreibung jährlich – insgesamt 90 % der Sanierungskosten.
💶 2. Lineare AfA auf die Bausubstanz
Zusätzlich lassen sich Anschaffungskosten der Immobilie abschreiben:
2,5 % jährlich über 40 Jahre bei Baujahr vor 1925
2,0 % jährlich über 50 Jahre bei Baujahr danach
🌍 3. Staatliche Zuschüsse & KfW-Förderung
Neben steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten unterstützen Bundesmittel, KfW-Zuschüsse, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz sowie kommunale Förderprogramme Sanierungsvorhaben.
Wichtig: Alle Maßnahmen müssen vorab von der zuständigen Denkmalschutzbehörde genehmigt werden
📈 4. Nachfrage & Werthaltigkeit in Berlin
Berlin verzeichnet konstant hohe Mietnachfrage – insbesondere in zentralen Altbauquartieren.
Experten verweisen auf attraktive Renditechancen bei einem überschaubaren Risiko, dank hoher Nachfrage, Wertbeständigkeit und Steuervorteilen.
⚖️ 5. Vorteile im Überblick
Vorteil Beschreibung
Steuerersparnis Bis zu 35 % Rückerstattung des Kaufpreises durch AfA & Werbungskosten
Inflationsschutz Sachwertcharakter – stabil in Krisenzeiten
Rendite Mietrendite plus Steuerersparnis ergibt häufig zweistellige Nachsteuerrenditen
Förderbarkeit KfW & Denkmalschutz-Stiftungen fördern energetische und denkmalgerechte Sanierung
🔍 6. Für wen lohnt sich der Kauf?
Die Vorteile spielen besonders bei gutem Einkommen und langfristiger Nutzung – entweder durch Vermietung oder Eigennutzung – ihre volle Wirkung aus. Besonders lohnenswert für Anleger mit hohem Steuersatz.
✅ Fazit
Denkmalimmobilien in Berlin sind eine kurz- und langfristig attraktive Kapitalanlage:
Hohe Steuerersparnis über Denkmal-AfA & AfA
Zusätzliche Förderungen möglich
Beständiger Kapitalwert und Inflationsschutz
Starke Nachfrage in zentrumsnahen Lagen
Mit dem Fokus auf ökonomische Nachhaltigkeit und historische Substanz stellen Denkmalimmobilien ideale Wertanlagen für anspruchsvolle Investoren dar.
Der Kauf einer Denkmalimmobilie Berlin bringt erhebliche steuerliche Vorteile – dank gesetzlicher Regelungen, die den Erhalt historischer Bausubstanz gezielt unterstützen.
📉 1. Denkmal-AfA für Sanierungskosten
Kapitalanleger dürfen die Sanierungskosten zu 100 % über 12 Jahre abschreiben:
8 Jahre × 9 %, gefolgt von 4 Jahren × 7 %
Selbstnutzer können 90 % der Kosten über 10 Jahre à 9 % jährlich geltend machen.
🏗️ 2. Lineare AfA auf die Gebäudesubstanz
Zusätzlich zur Denkmal-AfA sind die Anschaffungskosten der Altbausubstanz abschreibbar:
2,5 % p. a. über 40 Jahre bei Baujahr vor 1925
2,0 % p. a. über 50 Jahre bei Baujahr ab 1925
💰 3. Zinskosten absetzbar
Kapitalanleger können die Finanzierungskosten – z. B. Darlehenszinsen – vollständig als Werbungskosten absetzen.
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🧾 4. Steuerfreier Verkauf nach 10 Jahren
Nach Ablauf der zehnjährigen Haltefrist ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei – ein zusätzlicher finanzieller Vorteil.
🔍 5. Weitere steuerliche Förderungen
Umbaumaßnahmen, Umbauten oder energetische Verbesserungen können ebenfalls über die Denkmal-AfA geltend gemacht werden, sofern sie von der Denkmalschutzbehörde anerkannt sind.
Übersicht der Steuervorteile im Vergleich
Vorteil Kapitalanlage Eigennutzung
Denkmal-AfA Sanierungskosten 100 % über 12 J. (8 × 9 % + 4 × 7 %) 90 % über 10 J. (10 × 9 %)
Lineare AfA Gebäudesubstanz 2,5 % (40 J.) / 2,0 % (50 J.) Nicht anwendbar
Finanzierungskosten (Zinsen) Voll absetzbar –
Steuerfreier Verkauf nach 10 Jahren Ja Ja
Förderungsfähig bei Umbau und Ausbau Ja, wenn genehmigt Ja, wenn genehmigt
🎯 Fazit – Warum sich der Kauf lohnt
– Die hohe steuerliche Abschreibung macht Denkmalimmobilien zu effizienten Investments.
– Zinskosten lassen sich absetzen, was die Liquidität verbessert.
– Der steuerfreie Verkauf bietet langfristige Perspektive.
Durch staatliche Anerkennung wird Denkmalpflege gefördert, ohne eigenes Fördergeld des Staates zu beanspruchen.
Beispielrechnung (vereinfacht)
Angenommen, modernisierungsfähige Kosten betragen 200.000 €:
Kapitalanlage:
8 × (200.000 € × 9 %) = 144.000 €
4 × (200.000 € × 7 %) = 56.000 €
Gesamtabschreibung: 200.000 € über 12 Jahre
Selbstnutzung:
10 × (200.000 € × 9 %) = 180.000 € Abschreibung in 10 Jahren
Dazu kommt die jährliche Gebäudeabschreibung („lineare AfA“) sowie die Absetzbarkeit der Zinsen – ein starker Hebel zur Reduzierung der Steuerlast!
Die Finanzierung einer Denkmalimmobilie in Berlin und Umgebung erfordert eine durchdachte Kombination aus Eigen- und Fremdkapital unter Einbezug staatlicher Förderprogramme.
Die Mischung aus klassischen Darlehen, KfW-Förderung und steuerlichen Vorteilen macht die Baufinanzierung interessant – insbesondere in Zeiten historisch niedriger Zinsen.
1. Mischung aus Eigenkapital & Fremdkapital
Ein ausgewogenes Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital sichert niedrige Zinskonditionen und gewährleistet Liquidität während der Sanierungsphase. Ein hoher Fremdkapitalanteil reduziert steuerliche Belastungen durch Zinsabschreibungen bei Vermietung. Eigenmittel sollten idealerweise Nebenkosten wie Notar, Grunderwerbsteuer und Sanierung abdecken.
2. KfW-Förderprogramme: Das Rückgrat der Finanzierung
a) KfW-Effizienzhaus Denkmal (Programme 261/262)
Bis zu 150.000 € Kredit pro Wohneinheit möglich
Effektive Zinssätze ab ca. 0,75 %, dazu Tilgungszuschüsse zwischen 15–50 % je nach Maßnahmenumfang.
Erleichterte energetische Anforderungen: Jahres-Primärenergiebedarf bis 160 % im Vergleich zu Neubauten akzeptiert.
b) KfW-Programm Altersgerecht Umbauen (159)
Bis zu 50.000 € Kredit für barrierereduzierende, altersgerechte Maßnahmen, oft auch denkmalverträglich möglich.
3. Ergänzende Fördermittel & Zuschüsse
Landeszuschüsse Berlin: Über das Landesdenkmalamt können bis zu 50 % der denkmalschutzbedingten Mehraufwendungen bezuschusst werden.
BAFA & regionale Förderprogramme: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie Heiz- oder Lüftungstechnik möglich.
4. Historisch günstige Zinslage nutzen
Die aktuelle Zinsphase ist ideal, um umfangreiche Fremdkapitalfinanzierungen aufzusetzen. Bei Zinssätzen unter 3,5 % ergeben sich besonders attraktive Konditionen.
5. Steuerliche Vorteile ergänzen die Finanzierung
Über die Kombination aus KfW-Kredit, Zuschüssen und steuerlicher Denkmal-AfA (bis zu 100 % der Sanierungskosten über 12 Jahre) entsteht ein starker Hebel.
6. Strategischer Finanzierungsablauf
Vorplanung: Einschätzung der Eigen-/Fremdkapitalquote und Einholung von KfW-Konditionen.
Sachverständige: Einsatz von Energieexperten (für KfW) und Denkmalschutz-Sachverständigen.
Förderanträge stellen: Vor Beginn der Sanierung sorgfältig planen, damit KfW und Landesmittel gewährleistet sind.
Notartermin: Sicherstellen der Förderfähigkeit bereits im Kaufvertrag (z. B. Zuordnung Sanierungskosten).
Ausführung & Nachfinanzierung: Sammlung aller Belege, Meldungen an Förderstellen, Nutzung flexibler Tilgungsmodelle wie Sondertilgungen
Denkmalconsultants
ASTORIAN Immobilien
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✅ Beispielrechnung (vereinfacht)
KfW-Kredit: 150.000 €
Tilgungszuschuss: 25 % → effektiv nur 112.500 € Rückzahlung
Eigenmittel: 50.000 € für Nebenkosten
Sanierungskosten: 200.000 € komplett über Denkmal-AfA abschreibbar
Die Steuerersparnis kombiniert aus Abschreibung, Zinsabzug und Tilgungszuschuss verringert die reale Investition erheblich. Ein starker Multiplikator für Rendite und Liquidität.
🧩 Fazit & Tipps
– Nutze Fördermittel intelligent verknüpft: KfW-Kredit, Tilgungszuschuss, Landeszuschuss, BAFA-Förderung und steuerliche Abschreibungen.
– Setze auf Fachberatung: Sachverständige und Förderexperten sorgen für reibungsfreie Antragsstellung.
– Timing beachten: Förderanträge müssen vor Bau und Kauf abgeschlossen sein.
– Marktsituation mitnehmen: Historisch tiefe Zinsen ermöglichen langfristige Kalkulierbarkeit.
– Langfristige Strategie ist entscheidend: Fremdkapital optimal eingesetzt, steuerliche Vorteile genutzt, und Flexible Tilgungsoptionen eingebunden.
Wenn du konkrete Zahlen für dein Projekt brauchst oder Unterstützung bei der Förderplanung möchtest – melde dich gerne!
Die Bundesförderbank KfW unterstützt Denkmalimmobilien in zwei Hauptbereichen:
a) Programm „Energieeffizient Sanieren – Effizienzhaus Denkmal“ (Kredit 261/262)
Zinsgünstiger Kredit bis zu 150.000 € pro Wohneinheit, ab ca. 0,76 % effektivem Jahreszins.
Tilgungszuschüsse von 15–50 %, je nach Maßnahmeumfang.
Vereinfachte energetische Anforderungen: Jahresprimärenergiebedarf bis 160 % eines Neubaus; somit kombinierbar mit Denkmalschutzauflagen.
Unterstützung auch für Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Fenster – mit anerkanntem Sachverständigen.
b) KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ (159)
Kredit bis 50.000 € je Wohneinheit, effektiv niedriger Zinssatz (ca. 0,04 %).
Geeignet für barrierereduzierende Umbauten in denkmalgeschützten Immobilien.
2. Zuschüsse durch Landesdenkmalamt Berlin
Die Senatsverwaltung Berlin fördert mit direkten Zuschüssen den denkmalbedingten Mehraufwand:
Bis zu 50 % Zuschuss der Mehrkosten für Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung.
Vor Beginn genehmigungspflichtig und begrenzt auf den Mehraufwand. Antragstellung beim Landesdenkmalamt Berlin.
3. Bundesprogramme & Städtebaulicher Denkmalschutz
Weitere Fördertöpfe ergänzen KfW- und Landesmittel:
Der Bund – über das Kulturstaatsministerium – stellt seit 2009 rund 547 Mio. € für kleinere Sonderprogramme bereit (bis zu 50 % der Kosten).
Im Rahmen des Städtebaulichen Denkmalschutzes für Quartiere in Berlin (z. B. im Ostteil) übernimmt der Bund bis zu 40 % der förderfähigen Kosten.
4. BAFA & regionale Förderungen
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unterstützt Einzelmaßnahmen wie Heizungsmodernisierung mit Zuschüssen bis zu 12.000 € je Wohneinheit.
Regionale Programme, z. B. Investitionsbank Berlin (IBB), fördern einzelne energetische Maßnahmen (Heizung, Lüftung etc.) mit bis zu 500.000 € pro Vorhaben.
Diverse Stiftungen und örtliche Fonds können ergänzende Zuschüsse bieten – abhängig von Lage und Status.
5. Voraussetzungen & Ablauf
Schritt Beschreibung
Denkmalschutzstatus Objekt muss offiziell als Baudenkmal eingetragen sein
Genehmigungen Maßnahmepläne müssen vor Beginn dem Denkmalamt zur Prüfung vorgelegt werden
Sachverständige Energieeffizienz wird durch anerkannten Experten bestätigt (KfW-Sachverständiger, BAFA-Energieberater)
Antragstellung Förderanträge (KfW, BAFA, Denkmalschutzamt) müssen rechtzeitig vor Maßnahmebeginn gestellt werden
Kombinierbarkeit Zuschüsse/Kredite lassen sich oft kombinieren – steuerliche AfA bleibt zusätzlich möglich
🎯 Fazit
Förderprogramme für Denkmalimmobilien in Berlin sind vielschichtig:
– KfW-Kredite & Tilgungszuschüsse – energetische Sanierung bis 150.000 €, teils KfW-Effizienzhaus Denkmal-Standard.
– Landeszuschüsse – bis zu 50 % der Mehrkosten über das Landesdenkmalamt.
– BAFA & regionale Förderer – Einzelmaßnahmen mit attraktiven Zuschüssen.
– Bundesprogramme – Sonderfonds bis zu 50 % förderfähiger Kosten.
– Zusätzlich steuerliche Denkmal‑AfA, die unabhängig von diesen Förderungen greift.
Kombiniert wirken all diese Förderungen stark – senken Sanierungskosten erheblich und optimieren Kapitalbindung. Ein zentraler Erfolgsfaktor ist die koordinierte Planung mit Denkmalbehörden und zertifizierten Experten im Vorfeld. Dann steht einer finanziell nachhaltigen Denkmalpflege sowie dem energieeffizienten Wohnen in historischer Substanz nichts im Weg.
Der Verkauf einer Denkmalimmobilie in Berlin und Umgebung bringt spezielle Anforderungen mit sich – juristisch, steuerlich und in Bezug auf Denkmalauflagen. Hier sind die zentralen Punkte:
1. Spekulationsfrist und Steuerpflicht bei Kapitalanlagen
Spekulationsfrist von 10 Jahren: Wird die vermietete Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft, muss der Veräußerungsgewinn versteuert werden.
Nach Ablauf der Frist ist ein Verkauf steuerfrei möglich – ein wichtiger Anreiz, Verkaufszeitpunkt bewusst zu wählen.
2. Dokumentenlage und notarielle Details
Im Kaufvertrag muss eine preisliche Aufteilung zwischen Grundstück, Altbau- und Sanierungsanteil klar definiert sein – wichtig für spätere Käufer und Steuerbehörden.
Zudem sind denkmalspezifische Unterlagen wie der Denkmalschutznachweis und behördliche Genehmigungen unerlässlich – verweist der Verkäufer nicht darauf, kann dies zu Verzögerungen oder Wertverlust führen.
3. Denkmalschutzauflagen und formelle Übergabe
Der Käufer muss beim Verkauf über laufende Auflagen informiert werden – z. B. geplante Renovierungen, Behördengenehmigungen oder künftige Pflichten.
4. Wirtschaftliche und strukturelle Bewertung
Marktsituation prüfen: Berlin ist ein stabiler Markt – aber Lage, Infrastruktur und Mietlage entscheiden maßgeblich über den Verkaufspreis.
Kalkulation bei einem Verkauf vor Ablauf der Spekulationsfrist sollte mögliche Steuerbelastung und Finanzierung berücksichtigen – etwa die Restschuld nach Kreditablösung.
5. Timing & Verkaufsstrategie
Haltedauer: Ein Verkauf nach Ablauf der zehnjährigen Frist ist meist steuerlich ideal. Manche Experten empfehlen sogar: 20 Jahre und länger.
Flexibilität ist nötig: Finanzierungsphase, Tilgungserfolge und mögliche Förderungen (z. B. KfW) beeinflussen den idealen Verkaufszeitpunkt.
6. Empfehlung: Sorgfältige Planung und Beratung
– Rechtsberatung zum Kaufvertrag (Vorvertrag, Aufteilungsnachweis, Gewährleistungsmodalitäten)
– Steuerliche Beratung zur Spekulationsfrist, Abschreibungen und Veräußerungsgewinn
– Behördliche Prüfung des Denkmalschutzstatus und laufender Genehmigungsverfahren
✅ Zusammenfassung – Checkliste
Schritt Details
Spekulationsfrist beachten Verkauf ideal nach 10 Jahren, besser länger für steuerliche Optimierung
Vertragliche Aufteilung & Dokumente Grundstück-, Altbau-, Sanierungsanteil + Denkmalschutznachweis
Käufer-Transparenz Offenlegen von Auflagen, Sanierungspflichten, Abnahmeprotokollen
Wirtschaftliche Analyse Lage, Immobilienmarkt, Finanzierung und Tilgungslage
Beratung einholen Notar, Steuerberater, Denkmalschutzbehörde prüfen Details
ℹ️ Fazit
Ein Verkauf einer Denkmalimmobilie in Berlin erfordert strategisches Timing, genaue Planung und Transparenz. Entscheidend sind ein klar geregelter Kaufvertrag, fundierte Steuerplanung – insbesondere hinsichtlich Spekulationsfrist – und umfassende Beratung durch Experten in Recht, Steuern und Denkmalschutz. So sichern Sie einen reibungslosen, werthaltigen Verkaufsprozess.
Wenn du Unterstützung bei Vertragsprüfung, steuerlicher Bewertung oder bei Behördengängen brauchst, sag einfach Bescheid!
oder rufen Sie direkt an
+49 (0)176 834128061. Steuerliche Abschreibung (Denkmal-AfA)
Für Kapitalanleger: Sanierungskosten können zu 100 % steuerlich abgeschrieben werden – über 12 Jahre: 8 Jahre × 9 % + 4 Jahre × 7 %
Für Eigennutzer: 90 % der Sanierungskosten lassen sich über 10 Jahre geltend machen (9 % jährlich).
2. Hoher Einkommensteuersatz macht’s rentabel
Der Effekt der AfA ist umso größer, je höher das zu versteuernde Einkommen: Für Alleinstehende ab etwa 40.000 €, Paare ab 80.000 € Jährlich wird sich der Steuervorteil lohnen.
3. Wertstabilität und Immobilienmarkt Berlin
Denkmalimmobilien sind seltener vom Markt abhängig, zeigen hohe Nachfrage in beliebten (innenstadtnahem) Lagen und bieten inflationsgeschützte Werterholung.
In Berlin sind Immobilienpreise nach dem 2023‑Einbruch bereits wieder stabil, vor allem in Metropolenhochburgen.
4. Sachwert, Inflationsschutz & Prestige
Denkmalimmobilien bieten physischen, inflationssicheren Wert – oft kombiniert mit Prestigefaktoren wie historischer Substanz und Wohnqualität.
5. Kombinierbarkeit mit Förderprogrammen
Neben AfA sind Fördermittel wie KfW‑Darlehen verfügbar – z. B. KfW‑151, KfW‑430 – was die Finanzierung zusätzlich attraktiv gestaltet.
✅ Wann lohnt sich der Kauf besonders?
Du bist Gutverdiener mit hohem Steuersatz, der von AfA und Zinsabzug profitieren kann.
Du planst langfristig, idealerweise 10–12 Jahre – um Steuerabschreibungen und steuerfreien Verkauf zu nutzen.
Lage Matters: Innenstadtnahe, nachgefragte Berliner Bezirke sichern stabile Mieteinnahmen & Wertzuwachs.
Du bringst Eigenkapital mit, typischerweise etwa 20 % des Kaufpreises, um Finanzierungskosten abzudecken.
Du bist bereit für Sanierungsaufwand: Denkmalrechtliche Vorgaben erfordern Zeit, Geld und Planungsintelligenz. Ohne Zeit oder Erfahrung birgt das Projekt Risiken.
⚠️ Risiken & Herausforderungen
Sanierung kann teuer und aufwändig sein, insbesondere energetische Maßnahmen unter Denkmalschutzauflagen.
Eigenleistungen zählen oft nicht steuerlich, was Planung und Kooperation mit Fachfirmen erfordert.
Keine AfA‑Rechte bei Verkauf vor Fristende – der Käufer übernimmt keine nicht genutzten Abschreibungen.
📊 Beispielrechnung – stark vereinfacht
Sanierungskosten: 200.000 €
Kapitalanleger: 8 J. × 9 % + 4 J. × 7 % = steuerlich geltend: 200.000 € über 12 Jahre.
Steuervorteil: Bei hohem Steuersatz können jährlich fünfstellige Ersparnisse erzeugt werden – ergänzt durch Zinsabzug.
🔍 Fazit
Der Kauf einer Denkmalschutzimmobilie in Berlin lohnt sich, wenn …
Bedingung Vorteil
Du bist gutverdienender Anleger Maximale Steuereffekte durch AfA
Du bleibst langfristig (10–12 Jahre) Steuerfreier Verkauf & AfA‑Vollausnutzung
Lage stimmt (Berlin, zentrale Stadtteile) Wertebindung, Nachfrage & Mietertrag
Du verfügst über Eigenkapital & Sanierungskompetenz Realistische Projektumsetzung
In anderen Fällen (kurzfristige Investition, geringe Steuerlast, fehlendes Fachwissen) ist die Denkmalimmobilie weniger attraktiv. Ein professionelles Wirtschaftlichkeitsgutachten und steuerliche Beratung sind empfehlenswert.
Möchtest du eine konkrete Beispielrechnung, spezifische Stadtteilvorteile in Berlin oder Empfehlungen für Berater & Finanzierungswege?
1. Unterschiedliche Abschreibungen bei Eigennutzung vs. Vermietung
Bei Eigennutzung: Du darfst 90 % der denkmalbedingten Sanierungskosten über 10 Jahre mit jeweils 9 % pro Jahr abschreiben (§ 10f EStG).
Bei Vermietung: Du kannst sogar 100 % der Sanierungskosten über 12 Jahre geltend machen – in den ersten 8 Jahren jeweils 9 %, danach 4 Jahre mit je 7 % (§ 7 i EStG).
2. Wechselzeitpunkt: Auswirkungen auf verbleibende AfA
Nutzt du die Immobilie zunächst selbst und gehst dann zur Vermietung über:
Die bisher genutzten AfA-Jahre (bis zu 10 Jahre mit 9 %) sind unwiederbringlich verloren.
Ab dem Wechsel kannst du den proportionalen Rest der Sanierungskosten zu 100 % über die verbleibenden 12 Jahre abschreiben.
Die gewöhnliche Gebäudelinear-AfA verlängert sich nicht – verbleibende Jahre bleiben gleich.
Beispiel:
Kauf und Sanierung ab 2020, danach Eigennutzung bis 2024 (5 Jahre à 9 % = 45 % der Kosten abgeschrieben). Ab 2025 Wechsel zur Vermietung → Restkosten (55 %) können jetzt über 12 Jahre voll abgeschrieben werden, zusätzlich Gebäudeabschreibung wie gewohnt.
3. Steuerliche Optimierungsstrategien
Gezielter Wechselzeitpunkt wählen
Wechsel zur Vermietung vor der Nutzung aller Eigennutzer-AfA-Jahre ermöglicht den Umstieg zur 100 %-AfA.
Die frühzeitige Abgabe des Steuerbescheids zum Wechseljahr ist entscheidend, denn die AfA-Methode bindet nach Bestandskraft.
Beratung durch Fachleute
Um die AfA optimal zu verteilen und digitale Steuerbescheide zu berücksichtigen, lohnt sich ein Steuerberater oder spezialisierter Immobilienanwalt.
Restnutzungsdauer im Blick behalten
Die Anzahl an Jahren, in denen der Bau abschreibbar ist, bleibt bei Nutzung ohne Verkauf konstant.
Ein Gutachten zur Restnutzungsdauer kann aber eine kürzere, schnellere AfA ermöglichen.
4. Vor- & Nachteile des Wechsels
Vorteil Nachteil
Maximale Steuerersparnis: Durch 100 %-AfA statt 90 %. Verlorene Eigennutzer-AfA: Bereits abgeschriebener Anteil ist unwiederbringlich.
Flexibilität: Kombination von Eigennutzung und Vermietung ermöglicht individuelle Planung. Komplexere Steuerfälle: Steuerbescheide, Nutzungsnachweise und AfA-Umschaltung müssen gut dokumentiert sein.
Gebäudelinear-AfA bleibt erhalten Beratungsaufwand und Bürokratie: Mehr Aufwand bei Steuererklärung & Finanzamt
5. Wann lohnt sich der Wechsel?
Wenn du vor Ende der Eigennutzer-AfA (nach <10 Jahren) zur Vermietung wechselst, lässt sich der Rest steuerlich stärker nutzen. Insbesondere sinnvoll, wenn du hohe Sanierungskosten hattest, deren Rest querfinanziert werden kann. Der Zeitpunkt sollte so gewählt werden, dass der Wechseljahrgang in der Steuererklärung berücksichtigt wird – nur dann erkennt das FA die Umstellung (§7i/§10f EStG). 6. Fazit Wechselst du die Nutzung von Selbstnutzung zur Vermietung, kannst du zwar die bereits genutzte Eigennutzer-AfA nicht rückgängig machen, aber ab dem Wechseljahr effektiv zur 100 %-AfA übergehen. Das kann die Steuerersparnis deutlich erhöhen – vorausgesetzt, der Wechsel erfolgt frühzeitig und mit professioneller steuerlicher Begleitung.
Wenn du deine Denkmalimmobilie innerhalb der 12‑Jahres‑AfA‑Frist verkaufst, kannst du nur bis zum Monat des Verkaufs Abschreibungen absetzen – danach endet sie automatisch.
Somit gibt es kein „Übertragen“ nicht genutzter AfA‑Jahre – sie bleiben beim ursprünglichen Eigentümer liegen. Der Käufer beginnt im Folgejahr mit einer neuen Abschreibung auf seine kalkulierten Sanierungskosten.
❌ 2. Verlust ungenutzter AfA-Potentiale
Ein vorzeitiger Verkauf bedeutet praktisch Abkehr von bis zu 100 % AfA-Vollausnutzung.
Der ursprüngliche Eigentümer verschenkt den Rest der Sonder-AfA ebenso wie der Standardlinearabschreibung.
Für Käufer entfällt damit das Recht auf die ursprüngliche denkmalbezogene AfA – er beginnt eigenes Kalkül neu.
🧾 3. Auswirkungen auf die Steuerbilanz
a) Verkaufsgewinn & Spekulationsfrist
Wird innerhalb der gesetzlichen Spekulationsfrist von 10 Jahren verkauft, wird der Gewinn aus dem Verkauf steuerpflichtig, unter Anrechnung der bis dahin geltend gemachten Abschreibungen.
Nach 10 Jahren Verkauf — Gewinn steuerfrei, dennoch endet die denkmalbezogene AfA mit Verkauf.
b) Restabschreibungen
Nicht genutzte AfA-Anteile sind futsch – sie sind nicht nachholbar.
Käufer nutzt nur eigene Sanierungsinvestitionen für dessen AfA.
💼 4. Praxisfall & Beispiel
Angenommen:
Sanierungskosten 200.000 €
Acht Jahre Denkmal-AfA genutzt → ca. 8 × 9 % + 4 × 7 % = 100 % über 12 Jahre möglich
Verkauf nach 6 Jahren → bisher 6 × 9 % = 54 % abgeschrieben
Übrig bleiben 46 %, die nicht genutzt wurden – verfallen und gehen verloren.
Zudem:
Wenn innerhalb von 10 Jahren verkauft → zusätzlich Spekulationsgewinn aus ursprünglichem Kaufpreis + AfA-Minderung steuerpflichtig.
✅ 5. Strategische Überlegungen
Empfehlung Grund
Mindestens 10 Jahre halten Um steuerfreien Verkauf und AfA-Nutzung zu sichern
Optimal: 12 Jahre halten Um die komplette Denkmal‑AfA auszuschöpfen
Gutachten für Restnutzungsdauer Um zu optimieren, wann der Verkauf sinnvoll ist
🧭 6. Fazit
– Verkauf innerhalb der 12‑Jahre‑AfA‑Frist ► AfA endet mit dem Verkaufsmonat.
– Ungenutzte Abschreibungen verfallen – kein Übertrag auf Käufer oder Folgeinjahre.
– Verkauf zuvor kann zusätzliche Steuerbelastung durch Spekulationsgewinn bedeuten.
– Für maximale steuerliche Effekte: Haltedauer von mindestens 10, besser 12 Jahren wird dringend empfohlen.