Anders als Standard-Rechner berücksichtigt diese Kalkulation die aktuelle Zinsumkehr von 2026: Liegt der Marktzins über Ihrem Vertragszins, ist die Vorfälligkeitsentschädigung oft null oder minimal. Eine Überraschung für viele Eigentümer.
Vereinfachte Berechnung. Vorfälligkeitsentschädigung nach Aktiv-Aktiv-Methode, Wiederanlagezins automatisch aus Pfandbrief-Renditen Stand Mai 2026 (5J ≈ 3,1 %, 10J ≈ 3,4 %). Die tatsächliche Berechnung Ihrer Bank kann abweichen — fordern Sie eine konkrete Abrechnung an.
Datengrundlage: § 489 BGB, BGH-Rechtsprechung zur Vorfälligkeitsentschädigung (insbesondere XI ZR 388/14), Pfandbrief-Renditen Verband Deutscher Pfandbriefbanken (vdp) Mai 2026, eigene Erhebung bei rund 400 Berliner Anschlussfinanzierungen 2024–2025.
Vier hartnäckige Mythen halten sich beim Verkauf trotz Kredit. Klären wir sie kurz, bevor wir in die echten Optionen einsteigen.
| Mythos | Realität |
|---|---|
| „Ich kann den Kredit nach Verkauf einfach weiterlaufen lassen." | Nein. Mit dem Verkauf entfällt die Sicherheit (Grundschuld). Die Bank wird den Kredit beim Verkauf ablösen. |
| „Der Käufer übernimmt einfach meinen Kredit." | Praktisch nie. Schuldnerwechsel ist möglich, aber die Bank muss zustimmen und den Käufer neu prüfen. Bei aktuell höheren Marktzinsen meist abgelehnt. |
| „Ich kann den Kredit jederzeit kündigen." | Nicht innerhalb der Zinsbindung. Nur das Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren (§ 489 BGB) oder bei Verkauf greift. |
| „Vorfälligkeit ist immer ruinös." | 2026 oft null. Bei aktueller Zinslage liegt der Wiederanlagezins über vielen alten Verträgen — kein Schaden für die Bank, keine VFE. |
Wer mit laufendem Kredit verkaufen will, hat genau drei Wege — alle drei behandeln wir in den nächsten Sektionen ausführlich:
Die Vorfälligkeitsentschädigung (kurz VFE) ist der Schaden, den die Bank durch die vorzeitige Rückzahlung des Kredits erleidet. Sie wird nach der Aktiv-Aktiv-Methode berechnet — vereinfacht: Differenz zwischen Ihrem Vertragszins und dem aktuellen Wiederanlagezins, hochgerechnet auf die Restlaufzeit der Zinsbindung.
VFE ≈ Restschuld × (Vertragszins − Wiederanlagezins) × Restlaufzeit Zinsbindung
Wenn Sie 2020 zu 1,5 % Zinsen abgeschlossen haben und der heutige Pfandbrief-Wiederanlagezins für die Restlaufzeit bei 3,3 % liegt, ist die Differenz negativ — und die VFE damit null. Banken dürfen keine negative Vorfälligkeit verlangen. Das ist die Zinsumkehr von 2026: Viele Berliner Eigentümer, die zwischen 2018 und 2022 günstig finanziert haben, profitieren davon.
| Hebel | Wirkung | Aufwand |
|---|---|---|
| Sondertilgungsrechte vor Verkauf ausreizen | Reduziert Berechnungsbasis um getilgten Betrag | Sofort umsetzbar |
| Berücksichtigung eingesparter Risikokosten | Reduziert VFE um ca. 0,1–0,3 % p.a. | Bank prüfen lassen |
| Berücksichtigung eingesparter Verwaltungskosten | Reduziert VFE um 50–100 €/Jahr | Bank prüfen lassen |
| Sonderkündigungsrecht § 489 BGB (nach 10 Jahren) | Komplett VFE-frei mit 6 Monaten Kündigungsfrist | Setzt 10 Jahre Laufzeit voraus |
| Pfandtausch (Kredit auf neue Immobilie übertragen) | Komplett VFE-frei — keine Ablösung | Bank-Zustimmung, neue Beleihung |
Wichtig: Die Bank ist verpflichtet, Ihnen eine transparente VFE-Berechnung vorzulegen. Lassen Sie sich die Aufstellung detailliert geben und prüfen Sie die Wiederanlagezinsen kritisch. Nach BGH-Urteil XI ZR 388/14 muss die Berechnung nachvollziehbar sein. Bei Zweifeln kann eine unabhängige Prüfung (z.B. durch die Verbraucherzentrale für 70–150 €) Tausende sparen.
Eine der meistgesuchten Optionen — und gleichzeitig eine der am wenigsten erklärten. „Kredit mitnehmen" bedeutet: Wenn Sie nach dem Verkauf direkt eine neue Immobilie kaufen, kann Ihre Bank den bestehenden Kredit auf das neue Objekt übertragen. Die Grundschuld wandert mit, der Kredit läuft weiter — keine Vorfälligkeit, gleiche Zinsen. In der Bankensprache heißt das Pfandtausch.
Vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Ihre Bank zustimmt:
Der Pfandtausch funktioniert nur innerhalb derselben Bank. Wer für die neue Immobilie zu einer anderen Bank wechseln will, muss den alten Kredit ablösen.
Die Bank prüft, ob das neue Objekt eine ausreichende Sicherheit bietet. Bei deutlich günstigerer Anschlussimmobilie wird der Pfandtausch oft abgelehnt — die Beleihungsgrenze würde gerissen.
Beide Notartermine sollten möglichst eng beieinander liegen — idealerweise am selben Tag. Längere Lücken machen den Pfandtausch technisch komplizierter und die Bank fordert oft eine Zwischenfinanzierung.
Auch wenn der Kredit selbst nicht neu vergeben wird, prüft die Bank Ihre aktuelle Einkommens- und Vermögenssituation. Bei Verschlechterung gegenüber dem Abschlusszeitpunkt kann die Zustimmung verweigert werden.
Familie Schultz hat 2019 ein Reihenhaus in Köpenick für 480.000 € gekauft. Kredit über 350.000 € zu 1,3 % mit 15 Jahren Zinsbindung. 2026 wollen sie nach Friedrichshain in eine größere Immobilie (Kaufpreis 720.000 €). Restschuld noch 270.000 €.
Variante A — Ablösung + neuer Kredit:
Variante B — Pfandtausch + zusätzlicher Kredit:
Faustregel: Wenn Ihr Vertragszins deutlich unter dem aktuellen Marktzins liegt (Differenz mehr als 1,5 Prozentpunkte) und Sie eine wertigere Anschlussimmobilie kaufen — fragen Sie aktiv nach Pfandtausch. Viele Banken bieten ihn nicht von sich aus an.
Wer mit dem Verkaufserlös innerhalb der nächsten 6–66 Monate eine neue Immobilie finanzieren will, sollte ein Forward-Darlehen kennen. Es ist eines der wirksamsten Instrumente gegen Zinsänderungsrisiko — wird aber von Standard-Maklern selten erwähnt, weil sie die Finanzierungsseite nicht abdecken.
Ein Forward-Darlehen ist eine Kreditzusage heute mit Auszahlung in der Zukunft. Sie und die Bank vereinbaren jetzt verbindlich Zinssatz, Darlehenshöhe, Laufzeit und Tilgung — die tatsächliche Auszahlung erfolgt aber erst Monate oder sogar Jahre später, wenn Sie die neue Immobilie kaufen.
Damit sichern Sie sich die heutigen Zinsen, auch wenn der Notartermin für den Neukauf noch nicht in Sicht ist. In Phasen volatiler Zinsen — wie aktuell — ist das wertvoll.
| Bestandteil | Bedeutung |
|---|---|
| Forward-Periode | Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Auszahlung (typisch 6–60 Monate) |
| Forward-Aufschlag | Zinsaufschlag auf den heutigen Marktzins: ca. 0,01–0,03 Prozentpunkte pro Monat Vorlaufzeit |
| Abnahmeverpflichtung | Sie müssen den Kredit abnehmen — auch wenn Sie sich umentscheiden. Bei Nicht-Abnahme: Nichtabnahmeentschädigung |
| Zinsbindung | Beginnt erst mit Auszahlung — typisch 10, 15, 20 oder 25 Jahre |
Der Aufschlag ist der „Preis" für die Zinssicherheit. Bei den meisten Banken zahlen Sie monatlich ca. 0,01–0,03 Prozentpunkte zusätzlich. Beispielrechnung für ein Forward von 18 Monaten:
| Forward-Zeitraum | Typischer Aufschlag | Beispiel-Mehrkosten 500 T€ Kredit / 1 Jahr |
|---|---|---|
| 6 Monate | 0,05–0,15 % | +250–750 € |
| 12 Monate | 0,15–0,35 % | +750–1.750 € |
| 18 Monate | 0,25–0,55 % | +1.250–2.750 € |
| 36 Monate | 0,40–1,00 % | +2.000–5.000 € |
| 60 Monate | 0,70–1,50 % | +3.500–7.500 € |
Sinnvoll, wenn:
Nicht sinnvoll, wenn:
Sie verkaufen Ihr Reihenhaus in Pankow, ziehen vorübergehend zur Miete und suchen 12 Monate nach der „richtigen" Immobilie. Forward-Darlehen über 12 Monate für die geplante Anschlussfinanzierung sichert Ihnen die aktuellen Zinsen — auch wenn der Markt bis dahin um 0,5–1 Prozentpunkte gestiegen ist.
Ihre 10-Jahres-Zinsbindung läuft im März 2027 aus. Sie wollen verkaufen, aber erst nach Erfüllung der 10-Jahres-Frist für die Spekulationssteuer-Befreiung. Forward-Darlehen über 10 Monate sichert Ihnen heute schon die Anschlusszinsen für eine spätere Folgeimmobilie.
Nach einer Trennung wird das gemeinsame Haus verkauft, aber Sie bleiben noch bis zum Schuleende der Kinder darin wohnen — geschätzt 24 Monate. Forward-Darlehen sichert die Anschlussfinanzierung für eine kleinere Wohnung, in die Sie danach umziehen.
Forward-Darlehen werden 2026 deutlich unterbewertet. Bei der aktuellen Zinsvolatilität kann ein 18-Monate-Forward für 1.500 € Aufschlag eine Zinsersparnis von 15.000 € absichern — wenn die Zinsen wie erwartet steigen. Das Verhältnis ist asymmetrisch zu Ihren Gunsten.
— David Gramzow, Immobilienmakler & Baufinanzierungsberater Berlin
Die meisten Berliner Immobilienkredite enthalten ein jährliches Sondertilgungsrecht von 5 % der ursprünglichen Darlehenssumme. Ungenutzte Rechte sind nicht übertragbar — wer sie nicht zieht, verliert sie. Vor dem Verkauf lohnt es sich, dieses Recht aktiv zu nutzen.
Die Vorfälligkeitsentschädigung wird auf die Restschuld berechnet. Wer vor der Ablösung 20.000 € sondertilgt, reduziert die Berechnungsbasis um genau diese 20.000 € — und damit die VFE proportional. Bei einem Zinsdifferenz-Szenario von 2 Prozentpunkten und 5 Jahren Restlaufzeit sind das schnell 2.000 € weniger VFE.
Prüfen Sie Ihre Kreditverträge auf jährliche versus kumulierte Sondertilgungsrechte. Manche Banken erlauben das Nachholen ungenutzter Vorjahre — andere nicht. Bei jährlicher Begrenzung: vor Jahresende noch das aktuelle Recht ziehen, dann im Januar das neue Jahr nutzen und erst dann verkaufen.
Sondertilgungen kosten Sie kurzfristig Eigenkapital. Wer den Verkauf in 4 Wochen plant und das Geld aus dem Erlös benötigt, sollte rechnen: Lohnt sich die Sondertilgung jetzt, wenn der Erlös sie ohnehin gleich tilgt? Die Antwort ist meist ja, weil die VFE auf den höheren Restschuldstand berechnet wird — aber bei knapper Liquidität individuell prüfen.
Familie M. verkauft ihre 95-m²-Wohnung in Friedrichshain für 580.000 €. Restschuld 230.000 € zu 1,4 % aus 2020, Restlaufzeit Zinsbindung 9 Jahre. Sie kaufen ein Reihenhaus in Pankow für 720.000 €. Pfandtausch möglich bei gleicher Bank — der günstige Kredit wandert mit, Differenz wird durch neuen Teilkredit (490.000 € zu 3,8 %) gedeckt. Vorfälligkeit: null. Einsparung gegenüber komplettem Neuabschluss über die Restlaufzeit der Zinsbindung: rund 43.000 € Zinskosten.
Nach Scheidung übernimmt Frau K. die Hälfte ihres Ex-Mannes am gemeinsamen Reihenhaus in Köpenick (Verkehrswert 540.000 €, Restschuld 280.000 € zu 2,1 %). Sie kann sich allein die Belastung nicht leisten und verkauft 14 Monate nach Übernahme. Vorfälligkeit für die neue 10-Jahres-Frist: null (Zinsen über Vertragszins). Aber: Spekulationssteuer auf den hälftigen Wertzuwachs seit Übernahme. Details zum Hausverkauf bei Scheidung →
Herr S. zieht beruflich nach Stuttgart. Sein Berliner Reihenhaus in Wilmersdorf wird für 1,1 Mio. € verkauft, Restschuld 470.000 € zu 1,1 % aus 2019, Restlaufzeit 8 Jahre. Pfandtausch funktioniert nicht (andere Bank in Stuttgart gewünscht). Ablösung am Notartermin in Berlin, Vorfälligkeit null. Forward-Darlehen über 6 Monate für Stuttgart bereits abgeschlossen → Zinssicherheit für den Neukauf. Netto-Erlös aus Berlin (nach Maklerprovision und Vorfälligkeit): rund 591.000 € als Eigenkapital für Stuttgart.
Familie B. verkauft ihr Reihenhaus in Treptow für 820.000 €, kauft freistehendes Haus in Zehlendorf für 1,4 Mio. €. Restschuld Treptow 380.000 € zu 1,8 %. Pfandtausch beantragt — Bank stimmt zu, weil neue Immobilie höher bewertet ist und Bonität stabil. Kredit wandert mit, zusätzlicher neuer Kredit über 690.000 € zu 3,9 %. Vorfälligkeit: null. Liquiditätsvorteil: Forward-Darlehen für die geplante Sanierung der Zehlendorfer Immobilie zusätzlich gesichert.
Der Geldfluss beim Notartermin ist standardisiert, aber für viele Eigentümer intransparent. Dieser Ablauf gilt für den Standardfall „Ablösung am Notartermin":
2–4 Wochen vor dem Notartermin schreiben Sie Ihre Bank an und bitten um eine verbindliche Ablöseauskunft zum geplanten Termin: Restschuld plus aufgelaufene Zinsen plus Vorfälligkeit minus Sondertilgungsguthaben.
Der Vertrag enthält eine Klausel, dass der Käufer den Kaufpreis an den Notar überweist und dieser den Betrag aufteilt: Anteil an Ihre Bank (Ablöse), Restbetrag an Sie.
Beide Parteien unterschreiben. Der Notar leitet die Eigentumsumschreibung ein und beantragt beim Grundbuchamt eine Vormerkung.
In den nächsten 2–4 Wochen nach Beurkundung fließt der Kaufpreis vollständig auf das Notar-Anderkonto.
Aus den Mitteln des Notar-Anderkontos wird die Ablösesumme an Ihre Bank überwiesen. Die Bank erteilt im Gegenzug die Löschungsbewilligung für die Grundschuld.
Was nach Ablöse, Maklerprovision und Notarkosten übrig bleibt, fließt auf Ihr Konto. Dies ist Ihr Netto-Erlös.
Etwa 4–8 Wochen nach Notartermin wird der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen, die alte Grundschuld gelöscht. Damit ist der Vorgang abgeschlossen.
Löschungskosten beachten: Für die Löschung der Grundschuld im Grundbuch fallen Notargebühren und Grundbuchkosten an — typisch 0,2–0,5 % der ursprünglichen Grundschuldsumme. Bei einer 350.000-€-Grundschuld also 700–1.750 €. Diese Kosten werden vom Verkaufserlös abgezogen.
Fehler 1: Vorfälligkeit ungeprüft akzeptieren. Die erste Berechnung der Bank ist oft die höchste mögliche. Eingesparte Risiko- und Verwaltungskosten werden nicht immer automatisch abgezogen. Eine kritische Prüfung — gerne durch eine Verbraucherzentrale für 70–150 € — spart in vielen Fällen vier- bis fünfstellige Beträge.
Fehler 2: Pfandtausch nicht angefragt. Banken bieten den Pfandtausch fast nie aktiv an. Wer ihn nicht explizit anfragt, bekommt automatisch den Standardweg „Ablösung + Neuabschluss" — und verliert bei günstigen Altzinsen einen fünfstelligen Vorteil.
Fehler 3: Sondertilgungen vor Verkauf ungenutzt lassen. Wer 2 Jahre lang seine 5%-Sondertilgung nicht zieht und dann verkauft, zahlt VFE auf 10.000–20.000 € unnötig hoher Restschuld. Vor dem Verkauf alle verfügbaren Sondertilgungen aktivieren.
Fehler 4: Sonderkündigungsrecht § 489 BGB übersehen. Nach 10 Jahren Laufzeit (gerechnet ab vollständiger Auszahlung) können Sie den Kredit mit 6 Monaten Frist kostenfrei kündigen — komplett ohne VFE. Wer kurz nach diesem Stichtag verkauft, sollte das Sonderkündigungsrecht prüfen lassen.
Fehler 5: Verkaufszeitpunkt und Zinsbindungs-Ende nicht koordiniert. Wenn Ihre Zinsbindung in 8 Monaten ausläuft, kann es günstiger sein, bis dahin zu warten und ablauffrei zu verkaufen — statt VFE für 8 Monate Restlaufzeit zu zahlen. Vorab beide Szenarien rechnen.
Fehler 6: Forward-Darlehen für Anschlussfinanzierung nicht erwogen. Wer den Verkaufserlös für eine neue Immobilie nutzen will, sichert sich mit einem Forward-Darlehen heute schon die Zinsen. Bei steigenden Marktzinsen kann das fünf- bis sechsstellige Beträge sparen — gerade in volatilen Phasen wie 2026.
Fehler 7: Löschungskosten und Bankgebühren unterschätzen. Zur VFE kommen Bearbeitungsgebühren der Bank (oft 200–300 €), Notarkosten für die Löschungsbewilligung (0,2–0,5 % der Grundschuldsumme) und Grundbuchgebühren. Diese Posten zusammen können 1.000–2.500 € ausmachen und werden in Online-Rechnern oft vergessen.
Drei Konstellationen, in denen ein paar Monate Geduld vor dem Verkauf finanziell deutlich sinnvoller sind:
Nach 10 Jahren Kreditlaufzeit können Sie den Kredit mit 6 Monaten Frist VFE-frei kündigen. Wer noch 9 Jahre und 3 Monate Laufzeit hat, sollte rechnen: 9 Monate Warten = volle VFE-Befreiung. Bei Restzinsbindungen über 5 Jahre und hohen Zinsdifferenzen kann das eine fünfstellige Ersparnis bedeuten.
Wer das Haus knapp vor Ablauf der 10-Jahres-Spekulationsfrist verkauft, zahlt Spekulationssteuer auf den Gewinn — zusätzlich zur VFE. Bei sechsstelligem Wertzuwachs kombinieren sich diese Lasten schnell zu sechsstelligen Steuer- und Vorfälligkeitsbeträgen. Details: Steuern beim Hausverkauf in Berlin →
Bei sehr kurzer Restzinsbindung ist die VFE meist sehr gering, weil die Zinsdifferenz × Restlaufzeit einen kleinen Wert ergibt. Manchmal ist es trotzdem günstiger, das Ende der Zinsbindung abzuwarten und dann komplett ohne VFE zu verkaufen. Spitz rechnen — Differenz oft nur 1.000–3.000 €, kann aber die Entscheidung kippen.
Entscheidungsregel: Bei aktueller Zinslage (2026) ist Warten für die meisten Berliner Verkäufer unnötig, weil die VFE ohnehin gegen null tendiert. Ausnahmen: hohe Zinsdifferenzen bei Altverträgen, knappe 10-Jahres-Spekulationsfrist oder kurz vor § 489 BGB-Frist. Diese drei Konstellationen immer prüfen — die anderen 70 % der Berliner Eigentümer können ohne Wartezeit verkaufen.
Ja, jederzeit. Sie als Eigentümer entscheiden über den Verkauf, nicht die Bank. Die Bank hat lediglich Anspruch auf vollständige Rückzahlung des Kredits — das geschieht aus dem Verkaufserlös am Notartermin. Ein laufender Kredit ist kein Verkaufshindernis.
Bei vielen Berliner Eigentümern mit Krediten aus den Niedrigzinsjahren 2018–2022 liegt die VFE 2026 bei null — weil der aktuelle Wiederanlagezins (3,0–3,4 %) über dem Vertragszins liegt. Bei Altverträgen aus Hochzinsphasen (vor 2014) oder mit Zinsen über 3,5 % können hingegen vier- bis fünfstellige Beträge anfallen. Der Rechner oben liefert eine erste Schätzung.
Pfandtausch bedeutet: Ihre Bank überträgt die Grundschuld vom alten Objekt auf das neue, der Kredit läuft mit gleichen Konditionen weiter. Voraussetzungen: gleiche Bank für beide Objekte, mindestens gleich werthaltige Anschlussimmobilie, zeitlich enger Gleichlauf von Verkauf und Kauf, weiterhin bestätigte Bonität. Sparpotenzial bei günstigen Altzinsen schnell fünfstellig.
Theoretisch ja (Schuldnerwechsel), praktisch 2026 fast nie umsetzbar. Die Bank muss zustimmen und den Käufer nach aktuellen Standards prüfen — bei den heute höheren Marktzinsen für Neukredite wird der Schuldnerwechsel meist abgelehnt, weil die Bank lieber neu vergibt. Funktioniert nur in seltenen Konstellationen (familiäre Übernahme, identische Bank, sehr gute Käufer-Bonität).
Sinnvoll für alle, die nach dem Verkauf in 6–60 Monaten eine neue Immobilie finanzieren wollen — entweder am gleichen Ort oder andernorts. Der Aufschlag von 0,01–0,03 % pro Monat ist günstig im Vergleich zum Risiko einer Zinssteigerung. Bei sehr unsicheren Kaufplänen oder Forward-Zeiträumen über 5 Jahren weniger sinnvoll, weil dann der Aufschlag den Vorteil aufzehrt.
Mit Ablösung des Kredits erteilt die Bank eine Löschungsbewilligung. Der Notar leitet diese an das Grundbuchamt weiter, das die Grundschuld löscht. Parallel wird der Käufer als neuer Eigentümer eingetragen — und falls er einen neuen Kredit nutzt, dessen Bank eine neue Grundschuld eingetragen. Die Löschungskosten (0,2–0,5 % der ursprünglichen Grundschuldsumme) trägt der Verkäufer.
Für die Bank nicht — die Behandlung von Restschuld und Vorfälligkeit ist identisch. Der Unterschied liegt nur in den Verkaufskosten: Beim Privatverkauf → sparen Sie 3,57 % Maklerprovision, tragen aber eigene Kosten (Inserate, Energieausweis, Anwalt) und ein Marktpreis-Risiko von 5–10 %.
Nach 10 Jahren Kreditlaufzeit (gerechnet ab vollständiger Auszahlung) können Sie den Kredit mit 6 Monaten Frist kostenfrei kündigen — komplett ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Das gilt auch dann, wenn die Zinsbindung noch länger läuft. Bei langlaufenden Verträgen (15, 20 oder 25 Jahre Zinsbindung) ist § 489 BGB der wichtigste VFE-freie Ausweg.
Hausverkauf trotz laufendem Kredit ist in Berlin 2026 in den meisten Fällen einfacher und günstiger als befürchtet — die hohe Zinsumkehr lässt die gefürchtete Vorfälligkeitsentschädigung bei vielen Eigentümern auf null sinken. Wer eine Anschlussimmobilie plant, sollte aktiv den Pfandtausch anfragen und ein Forward-Darlehen für die Zinssicherheit prüfen. Wer den Verkaufserlös für etwas anderes braucht, hat in der Regel freie Bahn ohne nennenswerte Zusatzkosten. Die entscheidende Vorarbeit: Ablöseauskunft bei der Bank anfordern, Sondertilgungen ausreizen, und die Verbindung von Verkauf, Finanzierung und Steuer ganzheitlich denken — nicht in isolierten Schubladen.
Kostenlose und unverbindliche Erstberatung: Marktpreis-Einschätzung Ihrer Berliner Immobilie, Prüfung der Pfandtausch-Option und ggf. Forward-Darlehen für die Anschlussfinanzierung. Als Makler und Baufinanzierungsberater sehe ich beide Seiten der Gleichung.
ImmoScout24 Gold Partner 2026, 5,0 Google-Bewertung. Spezialisiert auf Berliner Haus- und Wohnungsverkäufe mit gleichzeitiger Anschlussfinanzierung über rund 400 Bankpartner. Zitiert u.a. in Berliner Morgenpost, Immobilien Zeitung, Handelsblatt und F.A.S.