Denkmalimmobilien mit uns kaufen und verkaufen. Experten mit über 10 Jahren Denkmalerfahrung.

  • Denkmalschutzimmobilien sind perfekt geeignet zum Steuern sparen und um Vermögen aufzubauen.
  • Die kompletten Sanierungskosten werden in 12 Jahren abgeschrieben – teilweise 70 % vom Kaufpreis.
  • Mit unserem Bankennetzwerk finden wir Lösungen für die Finanzierung inkl. KfW-Darlehen.
  • Auch bei der Selbstnutzung bekommen Sie steuerliche Vorteile und Förderprogramme der KfW-Bank.
  • Investieren Sie in seltene Immobilien und schaffen dadurch nachhaltige Werte.

Wir sind Ihre Experten für Denkmalschutzimmobilien

David Gramzow
Geschäftsführender Gesellschafter

0176 83412806
david@david-gramzow.de

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Auswahl unserer Referenzen

Olympisches Dorf Luz-Long-Anlage bei Berlin

Kaufpreis: 390.000 Euro - 750.000 Euro
Flächen: 54 m² - 117 m²
Denkmalabschreibung: zwischen ca. 50 % und 65 % des Kaufpreises
KfW Darlehen: 150.000 € und 30 % Tilgungszuschuss durch KfW Förderung Effizienzhaus 55
Zustand: komplett saniert
provisionsfrei
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Posthof Gransee® in Gransee

Kaufpreis: 300.000 Euro - 650.000 Euro
Flächen: Fläche: 50 m² - 150 m²
Denkmalabschreibung: 55 % und ca. 70 % des Kaufpreises
KfW Darlehen: bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit und bis zu 45 % Tilgungszuschuss
Zustand: komplett saniert
provisionsfrei
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Parkensemble Wünsdorf bei Berlin

Kaufpreis: 180.000 Euro - 650.000 Euro
Flächen: 28 m² - 150 m²
Denkmalabschreibung: 69 % des Kaufpreises
Zustand: komplett saniert
provisionsfrei
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MalzQuartier in Erfurt

Kaufpreis: 350.000 Euro - 650.000 Euro
Flächen: 62 m² - 127 m²
Denkmalabschreibung: ca. 73% vom Kaufpreis
Sonstiges: Garantierte Miete im Mietpool
Zustand: komplett saniert
provisionsfrei
weitere Infromationen

Hakeburg in Kleinmachnow bei Berlin

Kaufpreis: 1.215.000 Euro
Flächen: 150 m²
Denkmalabschreibung: ca. 70 % von Kaufpreis
Zustand: komplett saniert
provisionsfrei
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SUNSHINE Lofts in Bamberg, Bayern

Kaufpreis: 162.500 Euro - 478.500 Euro
Flächen: 28 m² - 98 m²
Denkmalabschreibung: 60 % vom Kaufpreis (nicht bei allen Einheiten)
KfW Finanzierung: KfW 70 und KfW 55-Standard
Zustand: komplett saniert
provisionsfrei
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Steuervorteile von Denkmalimmobilien als Kapitalanlage.

Für die meisten Personen kommt die Denkmalimmobilie nur als Anlageobjekt in Betracht.

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Der Grund ist relativ einfach, Sie reduzieren das zu versteuerndes Einkommen durch die Denkmalabschreibungen (Denkmal AfA), welche reguläre Immobilien nicht bieten können. Für das Finanzamt machen Sie also mehr Verlust, den Sie wiederum gegen das zu versteuernde Einkommen gegenrechnen können.

Der eigentliche ,,Trick´´ ist hierbei allerdings eine Kombination aus dem Tilgungsanteil der Finanzierung, der Denkmalschutzabschreibung auf 12 Jahren und dem steuerfreien Verkauf der Immobilie nach einem Zeitraum von 10 Jahren.

Mit anderen Worten, über die komplette Haltedauer der Immobilie haben Sie Steuern gespart, der Mieter hat durch die Mietzahlung den Kredit teilweise abbezahlt und Sie verkaufen wiederum die Immobilie steuerfrei weiter.

Somit sind auch Gewinne durch Preissteigerungen im Verkaufsfall nach 10 Jahren steuerfrei. Ein cleveres Anlagemodell für Investoren ab einem brutto Jahreseinkommen von ca. 60.000 Euro. Denn nur wenn Sie überhaupt Steuern zahlen müssen, können Sie auf der anderen Seite Steuern sparen.

Steuervorteile von Denkmalimmobilien zur Eigennutzung.

Natürlich können Sie die Denkmalschutzimmobilie auch selbst bewohnen.

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In diesem Fall genießen Sie nicht eine außergewöhnlichen Wohnatmosphäre, sondern profitieren auch noch von steuerlichen Vorteilen.

Die Details hierzu sind geregelt in §10 f des Einkommenssteuergesetzes. Die Denkmal-AfA gilt neben Baudenkmalen auch für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen.

Demnach können Eigennutzer eines Baudenkmals Aufwendungen für Baumaßnahmen und Erhaltungsaufwände, die an einem eigenen Gebäude entstehen, absetzen. Hier können Eigennutzer im Kalenderjahr des Abschlusses und in den neun folgenden Jahren jeweils neun Prozent geltend machen. Das gilt aber nur dann, wenn der Steuerpflichtige die Denkmalimmobilie in dem jeweiligen Kalenderjahr in Eigennutzung bewohnt. 

Wie können Sie Ihre Denkmalimmobilie finanzieren?

Im Allgemeinen liegt der Gewinn an einer Immobilie in der Frage, wie man diese finanzieren kann.

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Hier gibt es erhebliche Unterschiede. Zu einem wird jede Objektkategorie von den Banken unterschiedlich akzeptiert und zu anderem, ist jeder Kreditnehmer immer für sich selbst zu betrachten.

Hierbei unterschieden wir im ganz grob nach der Frage, ob Sie die Immobilie vermieten wollen, also eine Kapitalanlage suchen, oder selbst bewohnen wollen.

1. Finanzierung von Denkmalimmobilien zur Eigennutzung.

Im Allgemeinen konnten wir unseren Kunden immer sagen: wenn Sie die Immobilie selbst beowhnen wollen, können wir den kompletten Kaufpreis der Immobilie finanzieren.

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Diese Grundlage hat sich seit dem Jahr 2022 durch die Erhöhung der Zinsen geändert. In der Haushaltsberechnung für die Bank wird Ihre aktuelle Mietzahlung gestrichen und durch die monatliche Rate für die Immobilie durch Zins und Tilgung ersetzt. Dieser Betrag sollte maximal 1/3 des Haushaltsnetto Einkommen darstellen.

In diesem Fall ist es wichtig zu wissen, dass es für die Bank unerheblich ist, ob Sie im zweiten Schritt mit der Denkmalimmobilie sparen können.

Zusätzlich lassen sich in den meisten Fällen KfW-Programme mit dem Kauf einer Denkmalimmobilie kombinieren. Hier können wir in einem persönlichen Gespräch einzeln darauf eingehen.

Die Frage, wieviel Immobilie Sie sich generell leisten können, können Sie gern mit unserem Budgetrechern überprüfen.

2. Finanzierung von Denkmalimmobilien als Kapitalanlage.

Wenn Sie die Denkmalimmobilie als Kapitalanlage kaufen wollen, müssen Sie den ganzen Prozess aus einem anderen Blickwinkel betrachten.

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Für das Finanzamt wollen Sie einen Verlust durch die Denkmal-AfA ausweisen und gleichzeitig soll der Mieter den Kredit abbezahlen.

Der eigentliche ,,Trick´´ ist hierbei allerdings eine Kombination aus dem Tilgungsanteil der Finanzierung, der Denkmalschutzabschreibung auf 12 Jahren und dem steuerfreien Verkauf der Immobilie nach einem Zeitraum von 10 Jahren.

Wir kalkulieren im allgemeinen ca. 20% Eigenkapital vom Kaufpreis für die Finanzierung, dadurch wird die monatliche Belastung nicht zu hoch und Sie stehen bei den meisten Banken dadurch solventer da.

Zusätzlich finanzieren wir die Immobilie, solange die Denkmal-AfA läuft, also 12 Jahre. Das ist ein Unterschied zu anderen Kapitalanlagen, die nach 10 Jahren einfach wieder verkauft werden.

Einige Denkmalimmobilien haben ein Mietpool-Konzept. Auch hier ist nicht jede Bank damit einverstanden und wir müssen den richtigen Finanzierungspartner suchen, der mit allen Umständen arbeiten kann.

Die Vorteile von Denkmalimmobilien zusammengefasst.

  • Der Wert einer Denkmalschutzimmobilie ist verhältnissmäßig unabhänig von Makrtschwankungen
  • Eine Denkmalimmobilie als Kapitalanlage mindert Ihre Steuerlast auf einen Zeitraum von 12 Jahren.
  • Die Finanzierung ist nicht ganz so einfach, aber wir haben Banken, die auch Denkmalschutz finanzieren.
  • Wenn Sie Eigennutzer sind, können Sie 90 % der Sanierungskosten über 10 Jahre steuerlich geltend machen.
  • In beiden Fällen gibt es steuerliche Vorteile, von den Einkommen ab ca. 60.000 Euro brutto p.a. profitieren
  • Wenn Sie die Immobilie vermieten, können Sie anfallende Modernisierungskosten zur Sanierung steuerlich schneller abschreiben.

Sie wollen eine Denkmalimmobilie kaufen oder finanzieren?

Dann nehmen Sie einfach über die Anfragefelder den Kontakt auf, lassen Sie ein Exposé zukommen und wir können im Anschluss über alles weitere sprechen. Gern können Sie auch die Finanzierungsrechner nutzen und wir erstellen Ihnen ein erstes Angebot.

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FAQ Denkmalimmobiline kaufen und verkaufen

Für wen lohnt sich der Kauf einer Denkmalschutzimmobilie?

🎯 1. Kapitalanleger mit hohem Einkommen und Steuerlast

Die größten steuerlichen Vorteile realisieren hauptsächlich Anleger mit einem hohen zu versteuernden Einkommen. Denn nur hier entfaltet die Denkmalschutz-AfA ihr volles Potenzial:

100 % AfA über 12 Jahre (bei Vermietung) – 8 Jahre × 9 %, gefolgt von 4 Jahren × 7 % (§ 7 h/i EStG).

Laut Experten lohnt sich der Einstieg besonders für Personen mit einem Jahresbrutto ab ~90.000 €.

🏡 2. Selbstnutzer mit Wohnambition und Affinität für denkmalgerechtes Wohnen

Für Selbstnutzer besteht ebenfalls ein Vorteil:

90 % AfA über 10 Jahre (§ 10 f EStG

Der Kauf verbindet emotionalen Wohnwert mit steuerlicher Anerkennung – ideal für Liebhaber historischer Architektur und Lebensraum.

💶 3. Langfristig orientierte Investoren

Denkmalimmobilien sind selten und stehen zumeist in begehrten Lagen – daher oft wertbeständig mit steigender Nachfrage.

Langfristige Haltedauer (mindestens 10–12 Jahre) sichert komplette Steuervorteile und steuerfreien Verkauf.

👨‍👩‍👧 4. Wohngruppen, Familien oder Paare mit Sinn für Ästhetik

Dank vielfältiger Nutzungsmöglichkeiten (Single-Wohnung, WG, Familie, Gewerbe) eröffnen sich flexible Optionen.

Wertschätzung alter Bausubstanz und heimischer Lebensqualität spiegelt sich in Nutzung und Wert.

📡 5. Altersvorsorger mit Einkommensfokus

Denkmalimmobilien bieten stabile, inflationsgeschützte Mieteinnahmen, auch im Ruhestand.

Durch Tilgung bis zum Renteneintritt können laufende Einnahmen die Rente sinnvoll ergänzen.

✅ Voraussetzungen für Rentabilität

Um von einer Denkmalimmobilie zu profitieren, müssen diese Rahmenbedingungen erfüllt sein:

Hohe steuerliche Belastung (Einkommen ≥ ca. 90.000 €)

Langfristige Planung (10–12 Jahre Haltedauer empfohlen)

Qualität der Lage – begehrte Städte oder historische Ortskerne.

Finanzierung und Fördermittel – AfA plus KfW-Zuschüsse und Kredite.

Bereitschaft zu behördlichen Auflagen – Denkmalschutzauflagen und Sanierungsvorgaben vorausgesetzt.

⚠️ Risiken & Herausforderungen

Sanierungskosten & Bürokratie – Handwerk, Fachkenntnis und Genehmigungen sind aufwendig.

Energetische Modernisierung oft eingeschränkt – niedrige Dämmwerte, wenig moderne Eingriffe erlaubt.

Regionale Nachfrage schwankt – in weniger gefragten Orten kann sich Investition weniger rechnen.

📝 Fazit: Wer profitiert wirklich?

Der Erwerb einer Denkmalschutzimmobilie lohnt sich besonders für:

Gutverdienende Kapitalanleger, die ihre Steuerlast senken wollen.

Selbstnutzer, die historische Bausubstanz mit Wohnambiente verbinden möchten.

Langfristige Investoren und Altersvorsorger, die Wertstabilität und Einkommenssicherheit suchen.

Wenn du diese Voraussetzungen erfüllst – hohe Einkommensteuer, langfristige Planung, geeignete Lage, solides Finanzierungskonzept und Sanierungskompetenz – dann bietet eine Denkmalimmobilie eine lohnende Kombination aus Steuervorteilen, Wertzuwachs und emotionalem Wohnwert.

Welche Förderungen gibt es beim Kauf einer Denkmalimmobilie?

1. KfW‑Förderung für energetische Sanierung & Denkmalpflege

Die KfW bietet maßgeschneiderte Förderprogramme für denkmalgeschützte Gebäude:

KfW-Effizienzhaus Denkmal
– Bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit für Komplettsanierung oder Kauf. Die Energieauflagen sind flexibel: Primärenergiebedarf darf bis 160 % des Neubauwerts betragen, Transmissionswärmeverlust bis 175 %.

Tilgungszuschüsse von 5–10 %, teils zusätzlich +10 % bei WPB-Status („Worst Performing Building“).

– Für Einzelmaßnahmen (z. B. Fenster, Dämmung, Heizung) sind bis zu 60.000 € Kredit pro Einheit verfügbar.

Kredit für altersgerechtes Umbauen (Programm‑Nr. 159):
Bis zu 50.000 € Kredit mit sehr niedrigen Zinsen (ab ca. 0,04 %) für Barriereanpassungen.

Tilgungszuschuss für Einzelmaßnahmen (Programm‑Nr. 461):
Zuschuss bis zu 75.000 € pro Wohneinheit sowie zusätzliche Boni für Beraterleistungen.

2. Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Denkmalschutzmaßnahmen

Über regionale und staatliche Stellen wie Landesdenkmalämter, kommunale Denkmalbehörden oder Stiftungen (z. B. Deutsche Stiftung Denkmalschutz) kannst du nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Denkmalpflege erhalten:

Zielgruppe: Eigentümer, die originalgetreu sanieren – Zuschüsse bis zur Höhe konkreter denkmalpflegerischer Aufwendungen.

Wichtig: Kombination mit AfA wirkt steuermindernd – Zuschüsse werden jedoch von den steuerlich absetzbaren Kosten abgezogen.

3. Steuerliche Förderung (Denkmal-AfA)

Neben finanziellen Zuschüssen wirkt die Abschreibungsregel (§ 7i/10f EStG) als zusätzliche Förderung:

Kapitalanleger: 100 % der Sanierungskosten über 12 Jahre absetzbar (8×9 % + 4×7 %).

Selbstnutzer: 90 % der Kosten über 10 Jahre à 9 % pro Jahr
Denkmalschutz Immobilien.

4. Expertise & Energieberatung – gefördert

KfW verlangt Einbindung eines anerkannten Energieeffizienz-Experten, der das Vorhaben begleitet:

Sachverständiger prüft Fördervoraussetzungen, reicht kostenloses Sanierungsgutachten ein und begleitet Umsetzung.

Baubegleitungs‑Bonus: Zuschuss bis zu 4.000 € für den Experten, um Förderfähigkeit sicherzustellen.

5. Regionale und kommunale Förderprogramme

Zusätzlich zur KfW und Denkmalschutzstellen gibt es meist Länder- und Kommunalförderungen, z. B.:

Zuschüsse für denkmalgerechte Sanierung, energetische Maßnahmen oder Barrierefreiheit

Voraussetzung: Zustimmung durch lokale Denkmalbehörde & Einhaltung Denkmalschutzauflagen.

✅ Förder-Checkliste – So sicherst du dir Fördermittel
Fördermittel Voraussetzungen Höhe / Besonderheiten
KfW-Effizienzhaus Denkmal Antrag vor Maßnahmen, Sachverständiger, 60–160 % Energiebedarf Kredit bis 150 k€, Tilgungszuschuss 5–10 % (+WPB)
Einzelmaßnahmen-Kredite Denkmalgerechte Planungsfreigabe Bis 60 k€, Zuschuss bis 75 k€
Altersgerechter Umbau (159) Barrierefreie Maßnahmen Bis 50 k€, 0,04 %-Zins
Baubegleitung Beratung durch Effizienz-Experten Bonus bis 4 k€
Regional/kommunal Absprachen mit Denkmalbehörde Variable Zuschüsse regional unterschiedlich

📌 So gehst du vor

Vor Kauf & Sanierung beraten lassen – Architekt, Energieberater, Denkmalbehörde.

Anträge vor Maßnahme stellen – Fördermittel müssen vor Baubeginn beantragt werden.

Förderwürdige Maßnahmen dokumentieren – Energieberatung, Angebote, Denkmalgenehmigungen.

Förderkombination nutzen – KfW-Kredit + Tilgungszuschuss + Baubegleiter + steuerliche AfA.

Kontrollieren & abrechnen – Komplett-/Einzelmaßnahmen zertifizieren lassen, Zuschüsse beantragen.

💡 Fazit

Der Kauf und die Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie kann stark gefördert werden:

KfW‑Kredite und Tilgungszuschüsse (bis 150.000 € Kredit / bis 10 % Bonus)

Steuerliche AfA‑Effekte (bis 100  % der Sanierungskosten)

Zuschüsse für Fachbegleitung & regionale Maßnahmen

Eine kluge Kombination all dieser Förderwege – inklusive frühzeitiger Planung und Energieberatung – sichert signifikante finanzielle Vorteile bei denkmalgerechten Projekten. 🎯

Was geschieht mit der Abschreibung, wenn der Verkauf der denkmalgeschützten Immobilie innerhalb der AfA-Frist von 12 Jahren erfolgt?

1. Abschreibung endet mit Verkaufsmonat

Wird eine Denkmalimmobilie innerhalb der 12‑Jahre‑Sonder-AfA‑Frist verkauft, endet die AfA für den bisherigen Eigentümer zeitanteilig zum Verkaufsmonat. Ab dann fällt das Objekt aus dessen Abschreibungsplan heraus – es können also keine AfA‑Beträge mehr geltend gemacht werden.

2. Nicht genutzte Abschreibungen verfallen

Die AfA-Töpfe – also die Jahre, in denen noch abschreibungsfähig wären – verfallen ungenutzt. Es gibt keine Übertragung der ungenutzten AfA auf den Käufer oder spätere Jahre.

3. Käufer startet mit neuem AfA-Zyklus

Der neue Eigentümer beginnt seinen ganz eigenen Abschreibungsplan, basierend auf seinen Sanierungs- und Anschaffungskosten.
Es gibt keinen Restwert, den er „übernimmt“ – er startet komplett neu.

4. Steuerliche Konsequenzen & Spekulationsfrist

Verkauf vor 10 Jahren: Gewinne aus dem Verkauf werden als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig.

Verkauf nach 10 Jahren: Verkäufe sind dann steuerfrei, jedoch beendet der Verkauf weiterhin die AfA-Laufzeit.

5. Praxisbeispiel – Vorzeitiger Verkauf

Sanierungskosten: 200.000 €

AfA‑Plan: 8 Jahre x 9 % + 4 Jahre x 7 % = 100 % über 12 Jahre

Verkauf nach 6 Jahren:

Bisher abgeschrieben: 6 × 9 % = 54 % (≈108.000 €)

Verbleibende 46 % (≈92.000 €) entfallen, da sie nicht mehr nutzbar sind.

Neuer Eigentümer startet von vorn mit eigenen Sanierungskosten und AfA.

✅ Empfehlungen zur maximalen AfA-Ausnutzung
Handlungsempfehlung Warum sinnvoll?
Haltedauer ≥ 12 Jahre anstreben Damit wird die volle AfA genutzt & steuerfreier Verkauf möglich
Min. 10 Jahre bleiben, um Spekulationssteuer (> 10 Jahre steuerfrei) zu vermeiden Steueroptimale Exit-Strategie
Vor Verkauf steuerlich prüfen lassen Steuerberater kann Rest-AfA berechnen und optimale Verkaufszeit empfehlen

🎯 Fazit

Verkauf stoppt die AfA sofort – ab dem Verkaufsmonat endet dein Abschreibungsanspruch.

Nicht genutzte AfA verfällt unwiderruflich.

Käufer beginnt neue, eigenständige AfA.

Für maximale Steuerersparnis lohnt sich der Kauf nur bei Haltedauer von mindestens 12 Jahren, empfohlen ist aber zumindest ein Zeitraum von 10–12 Jahren.

Wie hoch ist die Abschreibung (AfA) einer Denkmalimmobilie?

🧮 Übersicht der Denkmal-AfA
Nutzung Formular AfA-Verteilung

Vermietung / Kapitalanlage § 7i EStG 100 % der Sanierungskosten über 12 Jahre: 8 Jahre à 9 %, dann 4 Jahre à 7 %

Eigennutzung § 10f EStG 90 % der Sanierungskosten über 10 Jahre: jährlich 9 %

1. Für Vermieter – 100 % AfA in 12 Jahren

Wenn die Denkmalimmobilie nach Kauf oder Sanierung vermietet wird, kann der Erwerber die Sanierungskosten vollständig steuerlich geltend machen:

Jahre 1–8: 9 % pro Jahr

Jahre 9–12: 7 % pro Jahr

So können bis zu 100 % der förderfähigen Sanierungskosten vor Steuern abgeschrieben werden.

Darüber hinaus kann zusätzlich die lineare AfA auf die historische Altsubstanz (z. B. 2 % jährlich) geltend gemacht werden. So entsteht ein doppelter Abschreibungseffekt.

2. Für Selbstnutzer – 90 % AfA in 10 Jahren

Wer das denkmalgeschützte Objekt selbst nutzt (z. B. in Berlin als Wohnsitz) profitiert von einer Sonderregelung:

90 % der Sanierungskosten

Verteilung über 10 Jahre à jeweils 9 % jährlich

Geregelt über § 10f EStG

Damit können Eigennutzer sensible denkmalgerechte Modernisierungsmaßnahmen steuerlich absetzen, sind aber nicht auf Vermietung angewiesen.

3. Voraussetzungen für die Geltendmachung

Denkmalschutzstatus muss vor Beginn der Sanierung bestehen

Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde über Umfang und Erforderlichkeit der Arbeiten erforderlich

Förderfähige Kosten müssen im Sanierungskonzept ausgewiesen sein

4. Beispielrechnung für Vermieter

Sanierungskosten: 200.000 €

Jahr 1–8: 200.000 € × 9 % = 18.000 € Abschreibung/Jahr

Jahr 9–12: 200.000 € × 7 % = 14.000 € Abschreibung/Jahr

Gesamt = 100 % Abschreibung über 12 Jahre sämtlicher Sanierungskosten

5. Warum lohnt sich das?

Hohe Steuerersparnis in relativ kurzer Zeit

Inflationsschutz durch steuerbegünstigte Sachwertanlage

Kombinierbar mit linearen AfA, Zinsen und weiteren Werbungskosten

Steuerfreiheit beim Verkauf nach 10 Jahren, wenn privat gehalten.

🔍 Fazit

Vermieter: 100 % AfA – 8×9 % + 4×7 %, verteilt über 12 Jahre

Eigennutzer: 90 % AfA – 9 % pro Jahr über 10 Jahre

Erforderlich: Denkmalbescheinigung, genaue Kostenaufstellung

Tipp: Kombination mit linearer AfA & anderen Werbungskosten optimieren